KFZ - Namens- oder Anschriftenänderung der bisherigen Halter*innen innerhalb Ludwigshafens
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie z.B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Ändert sich nur die Anschrift (keine Namensänderung) innerhalb Ludwigshafens, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden und kann auch bei einem der Bürgerbüros erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Nur bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Nachweis über die Änderung (z.B. geänderter Personalausweis)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
Änderung Anschrift und/oder Name | 12 Euro |
Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung | Gebühr |
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | 3,80 Euro |
Aufbewahrung und Versand Fahrzeugbrief an Banken/Leasingfirmen | 15, 30 Euro |
Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Zusätzliche Informationen
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Digitale Zulassung und Umschreibung von Fahrzeugen
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:
Formulare
- description Abgabeübersicht KFZ (PDF, 12 KB)
- description Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG (PDF, 35 KB)
- description Einverständniserklärung zur Zulassung auf Minderjährige (PDF, 164 KB)
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR/OHG (Online ausfüllbar) open_in_new
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf Minderjährige (Online ausfüllbar) open_in_new
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr