KFZ - Namens- oder Anschriftenänderung der bisherigen Halter*innen innerhalb Ludwigshafens

Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie z.B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.

Ändert sich nur die Anschrift (keine Namensänderung) innerhalb Ludwigshafens, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden und kann auch bei einem der Bürgerbüros erfolgen.


Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Nur bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Nachweis über die Änderung (z.B. geänderter Personalausweis)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Gebühren

DienstleistungGebühr
Änderung Anschrift und/oder Name12 Euro

Optionale zusätzliche Gebühren:

DienstleistungGebühr
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)3,80 Euro
Aufbewahrung und Versand Fahrzeugbrief an Banken/Leasingfirmen15, 30 Euro

Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.


Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.


Onlineservices

Digitale Zulassung und Umschreibung von Fahrzeugen

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr  
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr


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