KFZ - Historisches Fahrzeug (Oldtimer)
Historische Kennzeichen sind für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Diese Form der Zulassung ist steuerlich günstiger.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- bisherige Kennzeichen
- Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original des oder der Bevollmächtigten sowie Original oder Kopie des*der Fahrzeughalter*in) bei Zulassung durch Dritte
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
Änderung Kennzeichen | 31,20 Euro |
Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung | Gebühr |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
Reservierung des Kennzeichens | 2,60 Euro |
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | 3,80 Euro |
Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Zusätzliche Informationen
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Digitale Zulassung und Umschreibung von Fahrzeugen
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:
Formulare
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr