KFZ - Fahrzeugbrief-Auskunft bei finanzierten Fahrzeugen
Sie haben online die Möglichkeit, eine Fahrzeugbrief-Auskunft einzuholen.
Damit können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der finanzierenden Bank oder Leasingfirma bei der Kfz-Zulassungsstelle eingegangen ist.
Beachten Sie bitte, dass wir als Kfz-Zulassungsstelle in der Achtmorgenstraße nur für Bürger*innen und Firmen aus dem Stadtgebiet Ludwigshafen zuständig sind. Sollte Ihr Wohn- oder Firmensitz im Rhein-Pfalz-Kreis sein, ist für Sie die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Hauptstelle am Europaplatz in Ludwigshafen, zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Diese finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld 16 (rechts in der Mitte), in Ihren Kauf- oder Finanzierungsunterlagen oder erfragen Sie bei der Bank oder dem Autohaus - Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer)
Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld E (dritte Zeile in der Mitte), im Kaufvertrag, Ihren Unterlagen der Kfz-Versicherung oder Kfz-Steuer
Zusätzliche Informationen
In folgenden Fällen wird die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt:
- Neuzulassung
- Halter*innenwechsel
- Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk (nur bei Änderung des Kennzeichens)
- Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
- neuem Kennzeichen
- Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
- Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
- Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
- Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)
Onlineservices
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr