KFZ - Fahrzeugbrief-Auskunft bei finanzierten Fahrzeugen
Sie haben online die Möglichkeit, eine Fahrzeugbrief-Auskunft einzuholen.
Damit können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der finanzierenden Bank oder Leasingfirma bei der Kfz-Zulassungsstelle eingegangen ist.
Beachten Sie bitte, dass wir als Kfz-Zulassungsstelle in der Achtmorgenstraße nur für Bürger*innen und Firmen aus dem Stadtgebiet Ludwigshafen zuständig sind. Sollte Ihr Wohn- oder Firmensitz im Rhein-Pfalz-Kreis sein, ist für Sie die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Hauptstelle am Europaplatz in Ludwigshafen, zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Diese finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld 16 (rechts in der Mitte), in Ihren Kauf- oder Finanzierungsunterlagen oder erfragen Sie bei der Bank oder dem Autohaus - Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer)
Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld E (dritte Zeile in der Mitte), im Kaufvertrag, Ihren Unterlagen der Kfz-Versicherung oder Kfz-Steuer
Zusätzliche Informationen
In folgenden Fällen wird die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt:
- Neuzulassung
- Halter*innenwechsel
- Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk (nur bei Änderung des Kennzeichens)
- Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
- neuem Kennzeichen
- Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
- Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
- Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
- Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)
Onlineservices
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Sowohl am Montag, 24. Februar, als auch während des Zeitraums von Freitag, 28. Februar, bis einschließlich Mittwoch, 5. März 2025, bleibt die Zulassungsstelle wegen einer internen Fortbildung geschlossen.
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr