KFZ - Ersatz Kfz-Papiere

Bei Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zur Niederschrift/Erstellung bei der Zulassungsstelle oder eine*r Notar*in  Alternativ bei Diebstahl: Schriftliche Strafanzeige der Polizei

Es muss immer von derjenigen Person die Erklärung an Eides Statt zur Niederschrift/Erstellung bei der Zulassungsstelle oder eine*r Notar*in abgenommen werden, die die Dokumente verloren hat. Sollte es nicht der*die Halter*in des Fahrzeuges sein, so ist eine Vollmacht von dem*der Halter*in und der Personalausweis bzw. Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) erforderlich.

Zusätzlich bei Ersatz von Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein:

  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei alten Fahrzeugpapieren (ausgestellt bis 30. September 2005) ist der noch vorhandene alte Fahrzeugbrief mitzubringen, da diese Dokumente in die neuen Zulassungsbescheinigungen umgetauscht werden müssen

Der Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I wird unmittelbar bei der Vorsprache ausgestellt.

Zusätzlich bei Ersatz von Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei alten Fahrzeugpapieren (ausgestellt bis 30. September 2005) ist der noch vorhandene alte Fahrzeugschein mitzubringen, da diese Dokumente in die neuen Zulassungsbescheinigungen umgetauscht werden müssen
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Der Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II muss aus gesetzlichen Gründen auf 2 Vorgänge aufgeteilt werden:

  1. Nach der Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle wird wenige Tage später der verlorene Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II im elektronischen Verkehrsblatt für die Dauer von 2 Wochen öffentlich ausgeschrieben (Aufbietung).
  2. Nach der zweiwöchigen Aufbietungsfrist wird der*die Halter*in oder Antragssteller*in über die Freigabe der Ersatzausstellung auf dem Postweg informiert und es können dann die Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Zusätzlich bei Betriebserlaubnis:

  • Angabe von Fahrzeugart, Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer und Baujahr anhand eines Nachweises, beispielsweise durch Kopie der bisherigen Betriebserlaubnis, gut leserliches Foto des Typenschildes oder der eingeschlagenen Fahrgestellnummer
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag), wenn das Fahrzeug kürzlich erworben oder noch nicht für den*die neue*n Eigentümer*in zugelassen/versichert war
  • Abnahme einer Versicherung an Eides Statt über die Besitzverhältnisse zur Niederschrift bei der Zulassungsstelle oder eine*r Notar*in. Alternativ bei Diebstahl: Schriftliche Strafanzeige der Polizei

Mit der dann ausgestellten Bescheinigung kann dann beim Hersteller oder dem TÜV eune Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragt werden.

Wird die Zweitschrift der Betriebserlaubnis nicht beim Hersteller (Genehmigungsinhaber) beantragt, muss vor der Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr durch die zuständige Zulassungsbehörde die Erteilung der Betriebserlaubnis auf dem Gutachten des*der Prüfer*in vermerkt und genehmigt werden.


Gebühren

DienstleistungGebühr
Eidesstattliche Versicherung30,70 Euro
Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)12 Euro
Aufbietung/Verlustmeldung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)13,80 Euro
Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Abschluss der Aufbietung16,10 Euro
Bei Betriebserlaubnissen: Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung10,50 Euro

Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen


Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.


Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr  
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr


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