KFZ - Außerbetriebsetzung

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschild/-schilder

Gebühren

  • 16,80 Euro
  • Online-Außerbetriebsetzung
    2,70 Euro

Zusätzliche Informationen

Seit 1. März 2007 wird nicht mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Abmeldung unterschieden. Der*die Halter*in kann das Kennzeichen jedoch zum Zwecke der Wiederzulassung auf das gleiche Fahrzeug auf ein Jahr und zur Verwendung für ein anderes Fahrzeug für drei Monate reservieren lassen.

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.


Onlineservices

Digitale Abmeldung von Fahrzeugen

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

 



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr  
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr


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