KFZ - Ausfuhrkennzeichen für Kraftfahrzeuge
Besonderheiten
- Vorführpflicht des Fahrzeuges
Bitte beachten
Ausfuhrkennzeichen erhalten grundsätzlich nur Personen mit Hauptwohnsitz oder Firmen mit Firmensitz in Ludwigshafen.
Ausnahme: Es besteht kein Wohnsitz in Deutschland. Dann ist die Behörde des Wohnsitzes oder aktuellen Aufenthaltsortes des*der Empfangsbevollmächtigten (bei dessen*deren persönlicher Vorsprache) zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn bis zum 30. September 2005 abgemeldet)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- gelbe Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
- grüner Versicherungsschein
- Personalausweis oder Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
- SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
- gegebenenfalls die Kennzeichen (wenn zugelassen)
- Wenn der*die Antragsteller*in im Ausland wohnt, ist ein*e Empfangsbevollmächtige*r mit deutscher Anschrift zu benennen und das entsprechende Formular von beiden Personen unterschrieben vorzulegen.
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
Ausfuhrkennzeichen | 34,60 Euro |
Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung | Gebühr |
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | 3,80 Euro |
Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen
Zusätzliche Informationen
Hat ein*e Antragsteller*in keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Zulassung nur möglich, wenn ein*e Empfangsbevollmächtigte*r angegeben wird.
Sollte der*die Antragsteller*in einen Wohnsitz in Deutschland haben, ist für Ausfuhrkennzeichen die Behörde des Hauptwohnsitzes zuständig.
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen zu folgenden Zeiten bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 bis 9 Uhr
Dienstag, Freitag: 7 bis 8 Uhr
Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Formulare
- description Einverständniserklärung zur Zulassung auf Minderjährige (PDF, 164 KB)
- description Abgabeübersicht KFZ (PDF, 12 KB)
- description Vollmacht (PDF, 321 KB)
- description Erklärung zum/zur Empfangsbevollmächtigten (PDF, 37 KB)
- description Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG (PDF, 35 KB)
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR/OHG (online ausfüllbar) open_in_new
- SEPA-Lastschriftmandat (ehemals Einzugsermächtigung) open_in_new
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf Minderjährige (online ausfüllbar) open_in_new
- Vollmacht (online ausfüllbar) open_in_new
- Erklärung zum/zur Empfangsbevollmächtigten (Online ausfüllbar) open_in_new
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr