KFZ - Ausfuhrkennzeichen für Kraftfahrzeuge

Besonderheiten

  • Vorführpflicht des Fahrzeuges

Bitte beachten

Ausfuhrkennzeichen erhalten grundsätzlich nur Personen mit Hauptwohnsitz oder Firmen mit Firmensitz in Ludwigshafen.

Ausnahme: Es besteht kein Wohnsitz in Deutschland. Dann ist die Behörde des Wohnsitzes oder aktuellen Aufenthaltsortes des*der Empfangsbevollmächtigten (bei dessen*deren persönlicher Vorsprache) zuständig.
 


Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn bis zum 30. September 2005 abgemeldet)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • gelbe Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
  • grüner Versicherungsschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
  • SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
  • gegebenenfalls die Kennzeichen (wenn zugelassen)
  • Wenn der*die Antragsteller*in im Ausland wohnt, ist ein*e Empfangsbevollmächtige*r mit deutscher Anschrift zu benennen und das entsprechende Formular von beiden Personen unterschrieben vorzulegen.

Gebühren

DienstleistungGebühr
Ausfuhrkennzeichen34,60 Euro

Optionale zusätzliche Gebühren:

DienstleistungGebühr
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)3,80 Euro

Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen


Zusätzliche Informationen

Hat ein*e Antragsteller*in keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Zulassung nur möglich, wenn ein*e Empfangsbevollmächtigte*r angegeben wird.

Sollte der*die Antragsteller*in einen Wohnsitz in Deutschland haben, ist für Ausfuhrkennzeichen die Behörde des Hauptwohnsitzes zuständig.

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen zu folgenden Zeiten bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden:

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 bis 9 Uhr
Dienstag, Freitag: 7 bis 8 Uhr

 Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.




Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr  
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr


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