Jagdschein
Zur Jagdausübung ist ein gültiger Jagdschein erforderlich. Der Jagdschein wird für höchstens drei Jagdjahre ausgestellt und gilt im gesamten Bundesgebiet.
Beim Bereich Umwelt bekommen Sie Ihren Jagdschein ausgestellt oder verlängert und können Tagesjagdscheine erhalten.
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Jagdscheins:
- Nachweis, dass die staatliche Jägerprüfung abgelegt wurde
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Erstwohnsitz im Stadtgebiet Ludwigshafen (nicht erforderlich bei der Ausstellung von Tagesjagdscheinen)
Staatliche Jägerprüfung
Die staatliche Jägerprüfung wird von der Oberen Jagdbehörde, Neustadt, durchgeführt. Sie findet einmal jährlich (im Frühjahr) statt. Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist ein einjähriger Vorbereitungskurs und die Ausbildung durch eine*n Jagdausbilder*in ("Lehrprinz").
Ab 16 Jahren kann die Jugendjägerprüfung abgelegt werden, ab 18 Jahren die Jägerprüfung.
Den Prüfungstermin erhalten Sie auf Anfrage von unseren Mitarbeiter*innen.
Jugendjagdschein
Der Jugendjagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines*einer Erziehungsberechtigten oder einer von Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung des Jagdscheins benötigen Antragstellende ein Passbild.
Zusätzliche Informationen
Besonderheiten
Wer als Jäger*in Schusswaffen mit sich führt, muss auch einen gültigen Jagdschein und die nach dem Waffengesetz vorgeschriebene Waffenbesitzkarte mit sich führen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Umwelt und Klima
Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen
Doris Reuther
Telefon: 0621 504-3049
Telefax: 0621 504-3788
E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung