Mobilität und Fahrzeuge
Fußgängerzone - Ausnahmenutzung
Für folgende Nutzungen der Fußgängerzonen müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen:
- Befahren und Parken in der Fußgängerzone
- Wohnungswechsel in der Fußgängerzone
- Umbauarbeiten
- Zufahrt zum Stellplatz innerhalb der Fußgängerzone
Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden.
Gebühren
- unterschiedlich
Bitte für den speziellen Fall nachfragen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Nektarios Astyrakakis
Telefon: 0621 504-3750
Telefax: 0621 504-3791
E-Mail: verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr