Fußgängerzone - Ausnahmenutzung

Für folgende Nutzungen der Fußgängerzonen müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen:

  • Befahren und Parken in der Fußgängerzone
  • Wohnungswechsel in der Fußgängerzone
  • Umbauarbeiten
  • Zufahrt zum Stellplatz innerhalb der Fußgängerzone

Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden.


Gebühren

  • unterschiedlich

Bitte für den speziellen Fall nachfragen.



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Nektarios Astyrakakis
Telefon: 0621 504-3750
Telefax: 0621 504-3791
E-Mail: verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

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