Führerschein - Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Wurde eine gültige ausländische Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Verwaltungsbehörde entzogen und damit das Recht aberkannt, mit dieser Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren, muss die ausländische Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde anerkannt werden. Für die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins
- Ausweispapiere
- Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
- Übersetzung bei Drittstaaten durch eine*n in Deutschland anerkannte*n Übersetzer*in
Gebühren
- 263,40 Euro zuzüglich 13 Euro für Führungszeugnis
- Führungszeugnis, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung (13 Euro) oder vorab mit der Schlüsselnummer K04
- Registerauskünfte werden durch die Verwaltungsbehörde angefordert
Onlineservices
Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:
Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon:115
Telefax: 0621 504-3322
E-Mall: fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.