Auskunftssperre
Übermittlungssperre
Aus bestimmten Gründen kann eine Gefährdung vorliegen, die eine Auskunftssperre / Übermittlungssperre für Ihre Meldedaten rechtfertigt. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, Auskunfts- und Übermittlungssperren schriftlich beim Bürgerbüro zu beantragen.
Es gibt drei Arten von Sperren:
Auskunftssperre bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches (Paragraf 51 BMG)
Sie wird auf Antrag eingetragen, wenn die Betroffenen glaubhaft machen (unter anderem durch Vorlage entsprechender Nachweise), dass ihnen oder anderen Personen durch eine Auskunft Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche Belange droht. Diese Auskunftssperre gilt jedoch nicht gegenüber Behörden und kann auch gegenüber Privatleuten nach Abwägung der Interessen aufgehoben werden. Zum Beispiel, wenn ein*e Gläubiger*in eine Anschrift benötigt, weil er Forderungen hat.
Hinweis:
Das Beantragen einer solchen Sperre ist in der Regel nur beim Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Die Meldebehörde überprüft jeden Antrag darauf, ob die Gründe ausreichend sind. Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, eine Verlängerung kann auf Antrag erfolgen.
Bedingter Sperrvermerk (Paragraf 52 BMG)
Die Meldebehörde richtet einen bedingten Sperrvermerk für Personen ein, die nach Kenntnis der Meldebehörde wohnhaft gemeldet sind in:
- Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen,
- Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt
- Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen.
Der bedingte Sperrvermerk gilt jedoch nicht gegenüber Behörden und kann auch gegenüber Privatleuten aufgehoben werden. Zum Beispiel, wenn ein*e Gläubiger*in eine Anschrift benötigt, weil er*sie Forderungen hat.
Übermittlungssperren (Paragraf 50 Absatz 5 BMG)
Ohne Angaben von Gründen kann jede*r Einwohner*in der Weitergabe der Daten für folgende Tatbestände widersprechen:
- Altersjubiläum
- Ehejubiläum
- Adressbuchverlage
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft des*der Ehegatt*in.
Diese Sperren sind unbefristet gültig und können jederzeit widerrufen werden.
Onlineservices
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Den Antrag auf Übermittlungssperre können Sie auch online stellen. Die eID-Authentifizierung Ihres neuen Personalausweis wird hierfür nicht benötigt. In der Antragsmaske tragen Sie Ihren Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift ein. Darüber hinaus haben Sie noch die Möglichkeit Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen anzugeben.
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre mit eID-Funktion
Terminvereinbarung
Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkund*innen beschränkt werden.
Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bürgerbüros
Bürgerdienste
Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-3549
E-Mail: buergerdienste@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Termine
Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Immer freitags gegen 12 Uhr werden weitere Termine für die jeweils darauffolgende Woche freigeschaltet.
Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann zudem die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkund*innen beschränkt werden. Bei Anmeldungen von größeren Gruppen (zum Beispiel Montagearbeiter*innen, Monteur*innen und ähnlich) sollte zunächst telefonisch unter 0621 504-3724 ein Termin vereinbart werden. Bei Vorsprachen von Gruppen ohne Termin kann die Bearbeitung, nicht garantiert werden.
Ohne Termin ist die Vorsprache in den Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Sofern für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau online keine Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße auch ohne Termin vorsprechen.
Parkmöglichkeiten Bürgerbüro Bismarckstraße: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkplatz Otto-Stabel-Straße, Parkhaus Walzmühle, 2 Behindertenparkplätze im Wendehammer Otto-Stabel-Straße 6 (Musikschule)
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.
Bürgerbüro Bismarckstraße
Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen
Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Parkmöglichkeiten: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkhaus Walzmühle
Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Bürgerbüro Oggersheim
Schillerplatz 2
67071 Ludwigshafen
Montag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Bürgerbüro Oppau
Edigheimer Straße 26
67069 Ludwigshafen
Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr