Aufenthaltstitel - Visum
Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei für die Dauer von drei Monaten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet nachgeholt werden.
Die Angehörigen folgender Staaten können für einen Touristenaufenthalt bis zu drei Monaten ebenfalls visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen:
Albanien, Andorra, Argentinien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kroatien, Malaysia, Mazedonien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Nicaragua, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, Taiwan, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, Serbien
Für alle anderen Staatsangehörigen oder wenn die Aufenthaltsdauer drei Monate überschreiten soll bzw. der Aufenthalt im Bundesgebiet keinen touristischen Zweck verfolgt, ist die Einholung eines Visums notwendig.
Für die Erteilung eines Visums sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zuständig, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz hat.
Die deutschen Auslandsvertretungen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Besuchsvisum (Touristenvisum)
Nach dem Aufenthaltsgesetz gibt es keinen Anspruch auf Erteilung eines Besuchsvisums. Das Visum darf nur erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Antragstellers die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet.
Gültigkeitsdauer
- maximal für drei Monate
eine Verlängerung des Visums während des Aufenthaltes in Deutschland ist grundsätzlich nicht möglich, das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragt werden, den man auch in Deutschland verbringen möchte
Erforderliche Unterlagen
Besuchsvisum (Touristenvisum)
- Nachweis, dass der Aufenthalt im Bundesgebiet finanziell gesichert ist, zum Beispiel durch Vorlage von Gehaltsbescheinigungen und sonstigen Einkommensnachweisen (es dürfen während des Besuchs in Deutschland keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden) oder durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung (Informationen dazu siehe unten)
- gültiger Reisepass
- gegenüber der Auslandsvertretung muss der Besuchszweck plausibel erläutert werden. In diesem Rahmen wird die Auslandsvertretung unter anderem auch prüfen, ob der Antragsteller bereit ist, nach Ablauf seines Visums wieder in sein Heimatland zurückzukehren (Rückkehrwilligkeit).
- aktuelle Familienbescheinigung, erhältlich beim Bürgerservice im Rathaus beziehungsweise in den Außenstellen
Onlineservices
Aufgrund der längeren Schließung im Zuge der Pandemie wurden die Zeiträume, in denen Termine vergeben werden, deutlich ausgeweitet. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter somit fast durchgehend in Gesprächen mit Kundschaft sind empfiehlt es sich, zur Kontaktaufnahme die Online-Anfrage zu nutzen.
Links
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ausländerbehörde
Aufenthaltsrecht
Mottstraße 1
67063 Ludwigshafen
Wegen stark erhöhtem Arbeitsaufkommen und knapper Personalressourcen beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit 4 bis 6 Wochen. Eingehende Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeiter*innen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anträge sind bevorzugt, möglichst im PDF Format, als E-Mail an aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de zu stellen.
Anfragen an andere Postfächer werden nicht beantwortet.
Folgende Angaben sind zwingend in den Betreff der Email einzutragen:
- Familienname
- Vorname,
- Geburtsdatum,
- Anliegen (z.B. Verlängerung/Übertrag Aufenthalt, Antrag/Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung/Einladung)
Von telefonischen Rückfragen und Erinnerungen bitten wir abzusehen. Durch die Vielzahl von Anrufen müssen die Mitarbeiter*innen die aktuelle Vorgangsbearbeitung unterbrechen. Dies führt zu weiteren unnötigen Verzögerungen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13 bis 15.30 Uhr gewährleistet.
Bezüglich Aufenthaltsgestattungen, Duldungen sowie freiwilligen Ausreisen wenden Sie sich bitte an die E-Mail: asyl-rueckkehr@ludwigshafen.de
Kontaktdaten allgemeine Sachbearbeitung:
Online-Anfrage an die Ausländerbehörde
E-Mail allgemeine Sachbearbeitung: aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de
Zuständigkeit nach Familiennamen:
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Telefon: 0621 504-2058
Buchstaben Alhajk bis Alrah
Telefon: 0621 504-4092
Buchstaben Alram bis Ayde
Telefon: 0621 504-2054
Buchstaben Aydi bis Dar
Telefon: 0621 504-2059
Buchstaben Das bis Guel
Telefon: 0621 504-2062
Buchstaben Guem bis Hoa
Telefon: 0621 504-4371
Buchstaben Hob bis Kaya
Telefon: 0621 504-3358
Buchstaben Kayb bis Meh
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Buchstaben Mei bis Oezg
Telefon: 0621 504-2024
Buchstaben Oezh bis Rid
Telefon: 0621 504-3330
Buchstaben Rie bis Tahi
Telefon: 0621 504-3251
Buchstaben Tahj bis Z
Telefon: 0621 504-4393
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