Veranstaltungen - Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel bei der Stadt Ludwigshafen
Seit Novellierung des POG - Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes Rheinland Pfalz - im Jahre 2020 und der Einführung des Paragraf 26, sind die Kommunen dazu verpflichtet worden, im Rahmen der Gefahrenvorsorge- und abwehr, öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel - soweit sie nicht dem Versammlungsgesetz oder ausschließlich der Versammlungsstättenverordnung vom 13. März 2018 (GVBl. S.29, BS 213-1-9) in der jeweils geltenden Fassung unterliegt -, je nach Art und Umfang dessen auf deren Durchführung und Planung im Vorfeld zu prüfen.
Wer eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel plant, egal ob im öffentlichen Raum oder auf Privatgelände, muss diese bei der Zentralen Koordinierungsstelle für Veranstaltungen unter E-Mail: veranstaltungen@ludwigshafen.de anmelden. Diese prüft bei Eingang der angemeldeten Veranstaltung zunächst, ob Hinderungsgründe oder sicherheitsrelevante Bedenken der bevorstehenden Veranstaltung entgegenstehen.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Zentrale Koordinierungsstelle alle erforderlichen und notwendigen internen Fachbereiche darüber informieren und um Einleitung der benötigten Genehmigungsverfahren bitten.
Sollte ein Sicherheitskonzept notwendig sein, wird die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen mit allen beteiligten Stellen ein Kooperationsgespräch führen, um alle notwendigen Details des Sicherheitskonzeptes zu besprechen. Erst dann werden durch die entsprechenden Fachbereiche alle benötigten Genehmigungen erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige- und Erhebungsbogen
- Skizzen-/Lageplan des Veranstaltungsgeländes inklusive aller Aufbauten/Laufstrecken
- Bei einer Veranstaltung mit mindestens 15.000 Besucher*innen zeitgleich oder 30.000 Besucher*innen über den Tag verteilt ist die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes durch den*die Veranstalter*in mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn verpflichtend.
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen erteilt keinerlei Genehmigungen. Sie prüft nur die angemeldete Veranstaltung und leitet entsprechende Ergebnisse an die zu genehmigenden Fachbereiche weiter.
Bei geplanten Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmer*innen- oder Besucher*innenzahl von mindestens 5.000 Personen ist die Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Bei geplanten Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmer*innen- oder Besucher*innenzahl von mindestens 15.000 Personen zeitgleich; oder 30.000 Personen über den Tag verteilt, ist die Anmeldung der Veranstaltung mindestens sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Ein Sicherheitskonzept ist von dem*der Veranstalter*in mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
Besonderheiten bei Messen, Märkte & Ausstellungen
Sollten diese öffentlich und unter freiem Himmel mit einer zu erwartenden Teilnehmer*innen- oder Besucher*innenzahl unter 5.000 Personen stattfinden, sind diese mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Ist beabsichtigt, eine Festsetzung gemäß Paragraf 69 GewO zu dieser Veranstaltung zu beantragen, ist diese zeitgleich unter E-Mail: marktwesen@ludwigshafen.de sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. (Formulare und weitere Informationen unter Marktveranstaltungen)
Alle anderen Veranstaltungen mit einer zu erwartenden Teilnehmer*innen- oder Besucher*innenzahl unter 5.000 Personen sind mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Merkblätter
Formulare
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Öffentliche Ordnung
Bismarckstraße 23
67059 Ludwigshafen
Mike Meyer
Telefon: 0621 504-2162
E-Mail: veranstaltungen@ludwigshafen.de