Repräsentative Urnenstimm- und Briefwahlbezirke
Ausgewählte repräsentative Urnenstimm-, und Briefwahlbezirke
Folgende repräsentative Urnenstimm-, und Briefwahlbezirke wurden ausgewählt:
- 1116 Erich Kästner Schule
- 1212 Albert-Schweitzer Schule
- 1521 Albert-Einstein-Grund- und Realschule plus Lu-Friesenheim, Leuschnerstraße
- 3143 Langgewannschule
Die Briefwähler*innen der Briefwahlbezirke 3502 und 5204 erhalten vom Briefwahlbüro repräsentative Stimmzettel und das Merkblatt “Die Bundeswahlleiterin informiert über die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025”.
Bedeutung der Buchstaben bei repräsentativen Stimmzetteln
Die Stimmzettel der repräsentativen Wahlbezirke enthalten folgende Unterscheidungsmerkmale / Buchstaben, die je nach Geschlecht und Lebensalter an die Wähler*innen ausgegeben werden. Auf den Kennbuchstaben "J" wird aufgrund der Verwechslungsgefahr mit dem Buchstaben "I" verzichtet.
Die Vorkehrungen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses werden nachstehend zusammengefasst:
Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses
- müssen Wahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
- müssen Briefwahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wähler*innen umfassen,
- werden die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen (lediglich sechs) zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten der einzelnen Wähler*innen möglich sind,
- dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden,
- hat die Stimmenauszählung zunächst im Wahllokal ohne statistische Auswertung zu erfolgen und darf die Auswertung für statistische Zwecke erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur ohne Wählerverzeichnis erfolgen,
- sind die Statistikstellen einer engen Zweckbindung hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen,
- dürfen wahlstatistische Erhebungen von Gemeinden nur durchgeführt werden, bei denen eine Trennung der Statistikstellen von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist,
- dürfen Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Wahlbezirke nicht veröffentlicht werden.
Vorgehensweise bei Urnenwähler*innen in repräsentativen Urnenstimmbezirken am Wahlsonntag
Gemäß Paragaf 3 Satz 5 Wahlstatistikgesetz (WStatG) sind die Wahlberechtigten in den Stichprobenwahlbezirken in geeigneter Weise über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zu informieren. Die Urnenwahlvorstände erhalten dazu Hinweisplakate (= zusätzliche Bekanntmachung), durch welche die Wähler*innen des ausgesuchten Wahlbezirks auf die Verwendung der Stimmzettel mit aufgedruckten Unterscheidungsbezeichnungen hingewiesen werden. Für jeden ausgewählten Wahlbezirk sind drei Plakate vorgesehen, die am Eingang zum Wahllokal und im Wahllokal anzubringen sind.
Darüber hinaus werden Ihnen zur weiteren Information der Wähler*innen im Wahllokal Merkblätter "Die Bundeswahlleiterin informiert über die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025“ zur Verfügung gestellt. Vor der Stimmabgabe ist dem*der Wähler*in das Merkblatt und Stimmzettel (je Geschlecht und Lebensalter) auszuhändigen. Im Wählerverzeichnis sind die jeweiligen Kennbuchstaben mit aufgeführt.
Die repräsentativen Stimmzettel sind in verschiedenen Boxen verteilt. Die Boxen sind mit den Unterscheidungsmerkmalen gekennzeichnet.
Ermittlung der Wahlbeteiligung innen in repräsentativen Urnenstimmbezirken am Wahlsonntag
In allen ausgewählten Wahlbezirken ist auch die repräsentative Wahlstatistik über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter durchzuführen, das heißt es ist eine Zählliste der Wahlbeteiligung getrennt nach Geschlecht und Lebensalter zu führen.
Die Auszählung ist mit Hilfe des Zählblattes BW 1/25 im Strichelverfahren durchzuführen. Anhand des Wählerverzeichnisses wird zunächst festgestellt, ob es sich bei der eingetragenen wahlberechtigten Person um einen Mann oder eine Frau handelt. Männer sind in der oberen, Frauen in der unteren Hälfte des Zählblattes auszustricheln. Dann wird festgestellt, ob es sich bei der eingetragenen männlichen oder weiblichen wahlberechtigten Person um ein*en Wähler*in oder Nichtwähler*in oder um eine Person mit dem Wahlscheinvermerk “W” handelt. Aufgrund der Geburtsjahresangabe erhält nun ein Wähler bzw. Nichtwähler bzw. Wahlberechtigter mit dem Wahlscheinvermerk "W“ in der für seine Ge-burtsjahresgruppe vorgesehenen Zeile einen senkrechten Strich. Bei Wählerinnen ist entsprechend zu verfahren. Im Übrigen sind die Fußnoten des Zählblattes zu beachten.
Ist die Strichelung im Zählblatt BW 1/25 anhand des Wählerverzeichnisses abgeschlossen, so ist in den Kästchen der Geburtsjahresgruppen jeweils die Zahl der in der betreffenden Zeile vorhandenen Striche einzutragen. Im Anschluss daran sind die für die einzelnen Geburtsjahresgruppen festgestellten Zahlen aufzurechnen und die Summen in die Kästchen der Zeilen “Zusammen” bei den Männern und den Frauen sowie in der Zeile “Insgesamt” einzutragen.
Vorgehensweise bei repräsentativen Briefwahlbezirken am Wahlsonntag
Aufgrund der Unterscheidungsmerkmale auf den Stimmzetteln gibt es keine Änderungen bei der Auszählung / Feststellung des Briefwahlergebnisses, es kann, wie in den allgemein gültigen Arbeitsanweisungen beschrieben, verfahren werden.