Briefwahl
Wer Briefwahl für die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl beantragen möchte, findet hier alle Informationen.
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Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Diese Möglichkeiten gibt es zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:
- online über Online-Antrag Briefwahl oder personalisierter QR Code auf Wahlbenachrichtigung (ab Mittwoch, 15. Januar 2025 bis Dienstag, 18. Februar 2025, 12 Uhr)
- schriftlich per Post
- persönlich im Briefwahlbüro (Kaiser-Wilhelm-Straße 39a)
- per Mail an briefwahl@ludwigshafen.de
- per Telefax 0621 504-3822
QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt Nutzer*innen von Smartphones direkt zu einem bereits teilweise personalisierten Online-Antrag, in dem nur einige Daten ergänzt werden müssen.
schriftlich per Post / Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag auf Briefwahl ist ein Antrag außerdem auch per Post möglich.
persönliche Abholung im Briefwahlbüro
Die Briefwahlunterlagen können zudem ab voraussichtlich 12. Februar 2025 im Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) persönlich beantragt und abgeholt werden. Es ist dann auch möglich, direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich.
Das Briefwahlbüro ist geöffnet:
Erster Öffnungstag: Mittwoch, 12. Februar 2025
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch: 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 13 bis 18 Uhr
Freitags vor der Wahl (21. Februar 2025) ist das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.per Mail an briefwahl@ludwigshafen.de
Bei Antragstellung per Mail sind folgende Daten notwendig und in der Mail anzugeben:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Vollständige Meldeadresse
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Was passiert mit meinem Briefwahlantrag?
Nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich Mitte Februar an die Adresse der wahlberechtigten Person in Ludwigshafen verschickt. Wer möchte, kann sich die Unterlagen auch an eine abweichende Versandanschrift schicken lassen. In diesem Fall informiert das Briefwahlbüro die Wahlberechtigten mit einem zusätzlichen Schreiben an die Meldeadresse in Ludwigshafen, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versandt wurden. Durch diese Information soll ein Missbrauch ausgeschlossen werden.
Gemäß Paragraf 28 Absatz 4 Satz 4 der Bundeswahlordnung (BWO) übersendet die Gemeindebehörde dem Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit Luftpost, wenn sich aus seinem Antrag ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder wenn dieses sonst geboten scheint.
Der Kurierdienst des Auswärtigen Amtes kann auf Grundlage des zwischen Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium abgestimmten Runderlasses genutzt werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab Anfang Februar (voraussichtlich ab 10. Februar 2025). Erst dann sind Stimmzettel nach Zulassung der Parteien und Einzelbewerber*innen verfügbar.
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Bis wann kann ich den Briefwahlantrag stellen?
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro endet am Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bei nicht persönlicher Beantragung sind die Postlaufzeiten zu beachten.
Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, besteht bis zum Dienstag, 18. Februar 2025, bis 12 Uhr.
Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 15 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) stellen.
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Bis wann müssen die Wahlbriefe bei der Stadtverwaltung vorliegen?
Die Wahlbriefumschläge für die Bundestagswahl (hellrot) müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) vorliegen oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden. Damit die Briefwahlunterlagen die Stadtverwaltung fristgerecht erreichen, muss der Versand rechtzeitig vorher unter Beachtung der Laufzeiten der Briefzustellung erfolgen.
Sehr wichtig: In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen.
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Wie setzen sich die Briefwahlunterlagen zusammen?
Für die Bundestagswahl werden zugesendet:
- Wahlschein (weiß)
- Wahlbriefumschlag (hellrot)
- Stimmzettelumschlag (weiß)
- Merkblatt zur Briefwahl
- Stimmzettel (weiß)
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Wie kann ich jemanden Bevollmächtigen meine Briefwahlunterlagen abzuholen?
Zur Abholung der Briefwahlunterlagen kann eine Vollmacht direkt über die Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Das entsprechende Formular befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Zusätzlich zu dieser Vollmacht muss die bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis mitbringen. Eine Vollmacht kann Personen erteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten
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Wie wähle ich?
Sehr wichtig: In der unteren Hälfte des Wahlscheins “Versicherung des Eides” wird angegeben, dass persönlich oder als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des*der Wählerin gewählt wurde.
Dies ist mit einer Unterschrift zu bestätigen, ohne diese Unterschrift ist die Stimmabgabe für die Briefwahl ungültig.