Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:
Den Antrag können Sie postalisch oder per Mail an folgende Adressen senden:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bürgerbüro
Kerstin Bock
Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen
oder
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen
oder
E-Mail: buergerbuero@ludwigshafen.de