Informationen Urnenwahlvorstände
Teamzusammensetzung
Vor jeder Wahl sind alle Wahlbezirke mit einem Wahlvorstand zu besetzen.
Der Wahlvorstand besteht aus maximal neun Wahlhelfer*innen:
- dem*der Wahlvorsteher*in
- dem*der stellvertretende Wahlvorsteher*in
- dem*der Schriftführer*in
- dem*der stellvertretende Schriftführer*in sowie
- den Beisitzer*innen oder auch Hilfskräften.
Zur Aufgabe des Wahlvorstandes gehört es, einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal zu gewährleisten. Je nach Funktion im Wahlvorstand übernehmen Wahlhelfer*innen am Wahltag spezielle Aufgaben:
Wahlvorsteher*in
- leitet den Wahlvorstand
- eröffnet und schließt die Wahlhandlung
- verteilt die Aufgaben auf Schriftführer*in und Beisitzer*in
- verpflichtet die Wahlhelfenden auf Unparteilichkeit und Verschwiegenheit
- überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmauszählung
- öffnet und leert die Wahlurne für die Auszählung
- gibt nach Abschluss der Auszählung der Stimmzettel das Ergebnis ihres/seines Stimmbezirkes bekannt
- sorgt dafür, dass die Wahlunterlagen verpackt und vollständig dem Projektteam Wahlen übergeben werden
Schriftführer*in
- führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe
- nimmt die Wahlscheine entgegen und sammelt diese
- füllt zudem die Wahlniederschrift nach Abschluss der Wahlhandlung aus, die den Ablauf der Wahl und das Wahlergebnis dokumentiert. Diese muss von allen anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes unterschrieben werden
Beisitzer*in
- überprüft die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweisdokumente der Wahlberechtigten
- kontrolliert Stimmzettel auf mögliche Fehldrucke oder Beschädigungen und gibt diese anschließend an die Wahlberechtigten aus
- achtet darauf, dass in den Wahlkabinen die Wahlgrundsätze beachtet werden
- ünterstützt bei der Stapelbildung
Obleute
- sind die Verbindung zwischen den Wahlvorständen und dem Projektteam Wahlen und stehen dem Wahlvorstand unmittelbar und direkt bei Fragen zur Verfügung.
- klären Fragen, beanstanden fehlendes Material oder melden auch Krankmeldung von Personen eines Wahlvorstandes
- Übermitteln die Wahlbeteiligung an das Projektteam Wahlen
Hilfskräfte
Personen, die “noch” nicht die Voraussetzungen (z.B. erforderliches Lebensalter) als Wahlhelfer erfüllen, aber gerne bei der Wahl helfen möchten.
(Mindest-) Besetzung während der Wahlhandlung und bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Während der Wahlhandlung (8 bis 18 Uhr) müssen ständig mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstands, darunter jeweils der*die Wahlvorsteher*in und der*die Schriftführer*in oder deren Stellvertreter*in sowie min. ein*e Beisitzer*in im Wahlraum anwesend sein.
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (ab 18 Uhr) sollen alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses müssen mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstands, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der*die Schriftführer*in oder deren Stellvertreter*in, im Wahlraum anwesend sein.
Tagesablauf, Schichteinteilung und Aufbau Wahlraum
Der*die Wahlvorsteher*in nimmt in den Wochen vor der Wahl Kontakt zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes auf und teilt diese spätestens eine Woche vor dem Wahltermin in eine Vor- und Nachmittagsschicht ein.
Rücktransport der Wahlunterlagen und Material
Da – anders als bei den Europa- und Kommunalwahlen – am darauffolgenden Werktag kein Erfassen der Personenstimmen stattfindet, verbleiben die ausgezählten Stimmzettel in der verschlossenen Urne im Wahlgebäude. Ausschließlich die Wahlniederschrift und deren Anlagen (Schnellmeldung, Umschlag mit Stimmzetteln, über die der Wahlvorstand gesondert beschlossen hat und Umschlag mit eingenommenen Wahlscheinen), Wählerverzeichnis, Schlüssel für die Wahlurne, Anwesenheitsliste, Zählliste und Kleinmaterial sollen von einer Person je Wahlgebäude ins Lager gebracht werden (eine Person für mehrere Wahlbezirke eines Wahlgebäudes ist ausreichend). Für den Rücktransport der zuvor genannten Unterlagen wird eine Entschädigung in Höhe von 15 Euro überwiesen
Verpflegung
Bitte bringen Sie sich ausreichend Essen und Getränke mit.
Höhe Erfrischungsgeld
Die Entschädigungssätze für städtische Mitarbeiter*innen betragen:
Funktion | Entschädigungssatz in Euro |
Wahlvorsteher*in und stellv. Wahlvorsteher*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk | 20 Euro |
Schriftführer*in und stellv. Schriftführer*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk | 20 Euro |
Beisitzer*in Urnenstimm-, Briefwahlbezirk | 20 Euro |
Obfrau/Obmann Urnenstimm-, Briefwahlbezirk | 20 Euro |
Die Entschädigungssätze für externe Wahlhelfer*innen betragen:
Funktion | Entschädigungssatz in Euro |
Wahlvorsteher*in und stellv. Wahlvorsteher*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk | 40 Euro |
Schriftführer*in und stellv. Schriftführer*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk | 40 Euro |
Beisitzer*in Urnenstimm-, Briefwahlbezirk | 25 Euro |
Hilfskraft | 25 Euro |
Obfrau/Obmann | 40 Euro |
Gutschein für externe Wahlhelfer*innen
Wie bereits bei zurückliegenden Wahlen will die Verwaltung die Unterstützung der externen Wahlhelfer*innen zusätzlich durch einen Gutschein im Wert von 25 Euro für verschiedene städtische Einrichtungen honorieren. Dies sind:
- Volkshochschule
- Wildpark Rheingönheim
- Theater im Pfalzbau
- Wilhelm-Hack-Museum
- Hallenbäder Süd und Oggersheim, Freibad am Willersinnweiher
- Stadtbibliothek inkl. Stadtteil-Bibliotheken
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Team Wahlhelfereinsatz
Klaus Büchler und Alina Lang
Telefon: 0621 504-2217
E-Mail: wahlhelfer@ludwigshafen.de