Informationen Briefwahlvorstände

Teamzusammensetzung

Vor jeder Wahl werden Briefwahlbezirke gebildet, welche sich in der BBS Technik 1 und 2, Franz-Zang-Straße 3-7, 67059 Ludwigshafen befinden. Der Briefwahlvorstand besteht aus neun Wahlhelfer*innen:

  • der*die Wahlvorsteher*in
  • der*die stellvertretende Wahlvorsteher*in
  • der*die Schriftführer*in
  • der*die stellvertretende Schriftführer*in sowie
  • Beisitzer*innen oder auch Hilfskräfte.

Zur Aufgabe des Briefwahlvorstandes gehört es, die Wahlbriefe zuzulassen und ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen. Je nach Funktion im Briefwahlvorstand übernehmen Wahlhelfer*innen am Wahltag spezielle Aufgaben:

Wahlvorsteher*in

  • leitet den Wahlvorstand
  • verteilt die Aufgaben auf Schriftführer*in und Beisitzer*in
  • verpflichtet die Wahlhelfenden auf Unparteilichkeit und Verschwiegenheit
  • öffnet und leert die Wahlurne für die Auszählung
  • gibt nach Abschluss der Auszählung der Stimmzettel das Ergebnis ihres/seines Briefwahlbezirkes bekannt
  • sorgt dafür, dass die Wahlunterlagen verpackt und vollständig dem Projektteam Wahlen übergeben werden

Schriftführer*in

  • füllt die Wahlniederschrift nach Abschluss der Auszählung aus, die das Wahlergebnis dokumentiert. Diese muss von allen anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes unterschrieben werden

Beisitzer*in

  • Wahlbriefe und Stimmzettelumschläge öffnen
  • Beim Bilden der Stapel unterstützen

Obleute

  • Bei Bedarf "Wegweisesende" für Briefwahlvorstände
  • Wahlbekanntmachung anbringen
  • Bei Unterbesetzung einzelner Wahlvorstände ordnen Obleute Wahlhelfer*innen aus anderen Wahlvorständen je Stockwerk neu zu
  • Briefkasten bei BBS um 18 Uhr leeren
  • Eingehende Wahlbriefe fortlaufend verteilen
  • Ansprechperson für die einzelnen Briefwahlvorstände (rechtliche Fragen bei der Zulassung der Wahlbriefe, der Auszählung und der Eintragung in die Niederschriften beantworten)
  • Rücknahme Briefwahlunterlagen in BBS
  • Unterstützen beim "Wiederherrichten" der Klassenräume in BBS
     

Hilfskräfte

Personen, die “noch” nicht die Voraussetzungen (z.B. erforderliches Lebensalter) als Wahlhelfer*in erfüllen, aber gerne bei der Wahl helfen möchten

(Mindest-) Besetzung während der Zulassung der Wahlbriefe und bei der Fest-stellung des Wahlergebnisses

Während der Zulassung der Wahlbriefe (13 bis 18 Uhr) müssen ständig mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstands, darunter jeweils der*die Wahlvorsteher*in und der*die Schriftführer*in oder deren Stellvertreter*in sowie mindestens ein*e Beisitzer*in im Wahlraum anwesend sein.

Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (ab 18 Uhr) sollen alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses müssen mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstands, darunter jeweils der*die Wahlvorsteher*in und der*die Schriftführer*in oder deren Stellvertreter*in im Wahlraum anwesend sein.

Verpflegung

Die Filiale der Bäckerei Görtz in der BBS Technik 1 und 2 wird am Wahlsonntag geöffnet sein und ein Sortiment an Backwaren, Snacks, Kuchen, warme Theke sowie kalte und warme Getränke anbieten.

Parkmöglichkeiten BBS

Parkplätze stehen in unmittelbarer Nähe der BBS ausreichend zur Verfügung.

Höhe Erfrischungsgeld

Die Entschädigungssätze für städtische Mitarbeiter*innen betragen:

FunktionEntschädigungssatz in Euro
Wahlvorsteher*in und stellv. Wahlvorsteher*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk20 Euro
Schriftführer*in und stellv. Schriftführer*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk20 Euro
Beisitzer*in Urnenstimm-, Briefwahlbezirk20 Euro
Obfrau/Obmann Urnenstimm-, Briefwahlbezirk20 Euro

Die Entschädigungssätze für externe Wahlhelfer*innen betragen:

FunktionEntschädigungssatz in Euro
Wahlvorsteher*in und stellv. Wahlvorsteher*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk40 Euro
Schriftführer*in und stellv. Schriftführer*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk40 Euro
Beisitzer*in Urnenstimm-, Briefwahlbezirk25 Euro
Hilfskraft25 Euro
Obfrau/Obmann40 Euro

Gutschein für externe Wahlhelfer*innen

Wie bereits bei zurückliegenden Wahlen will die Verwaltung die Unterstützung der externen Wahlhelfer*innen zusätzlich durch einen Gutschein im Wert von 25 Euro für verschiedene städtische Einrichtungen honorieren. Dies sind:

  • Volkshochschule
  • Wildpark Rheingönheim
  • Theater im Pfalzbau
  • Wilhelm-Hack-Museum
  • Hallenbäder Süd und Oggersheim, Freibad am Willersinnweiher
  • Stadtbibliothek inkl. Stadtteil-Bibliotheken

Stadt Ludwigshafen am Rhein


Team Wahlhelfereinsatz


 

Klaus Büchler und Alina Lang
Telefon: 0621 504-2217
E-Mail: wahlhelfer@ludwigshafen.de


Podcast der Stadtverwaltung