Wohnraumsicherung
Fachstelle für Wohnraumsicherung
Die Fachstelle für Wohnraumsicherung wurde am 1. Januar 1998 gegründet. Um das Entstehen von Obdachlosigkeit zu vermeiden, kommt der Prävention eine hohe Bedeutung zu. Zur Sicherung einer Wohnung oder einer vergleichbaren Notlage besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Paragraf 36 Sozialgesetzbuch XII beziehungsweise Paragraf 22 Sozialgesetzbuch II Leistungen in Form von zinslosen Darlehen oder auch Beihilfen bei Mietschulden und/oder Energieschulden (z.B. Stromschulden) zu gewähren.
Weitere Aufgaben sind
- Schuldner- und Insolvenzberatung
- Unterbringung obdachloser Personen nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz,
- Bewirtschaftung des Wohnraumes untergebrachter Personen,
- Beratung freiwillig und unfreiwillig obdachloser Personen
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Soziales und Wohnen
Europaplatz 1
67063 Ludwigshafen
Telefax: 0621 504-3480
E-Mail: wohnraumsicherung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung.