Wasserrechtliche Genehmigungen
Gemäß dem Vorsorgeprinzip ist die Stadt Ludwigshafen als Untere Wasserbehörde für den Schutz der Gewässer in Ludwigshafen zuständig. Grundsätzlich ist jede Einwirkung auf ein Gewässer von nicht völlig untergeordneter Bedeutung genehmigungspflichtig oder unterliegt einer sonstigen behördlichen Kontrolle. Sämtliche auf Gewässer bezogene Vorhaben und Antragsunterlagen werden deshalb von der Unteren Wasserbehörde geprüft. Welche Anträge jeweils zu stellen sind, hängt von der Art der Einwirkung oder Nutzung eines Gewässers ab.
Zu den Dienstleistungen der Stadt Ludwigshafen, Bereich Umwelt, zählt die Beratung
- über die Arten der Genehmigungen und Erlaubnisse: z.B. Brunnenerlaubnisse, Erdwärmsonden, Niederschlagswasser-Versickerung
- über Anlagen an Gewässern, Überschwemmungsgebiete, Grundwasser-Absenkungen und –Haltungen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Umwelt und Klima
Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen
Untere Wasserbehörde
Telefon: 0621 504-3335 oder -3753 oder -2391
Telefax: 0621 504-3788
E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung.