Waffenrecht

Im Rahmen des deutschen Waffenrechts regeln das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz Verordnung den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. So sind in diesen Vorschriften unter anderem Regelungen für waffenrechtliche Erlaubnisse im Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz von Waffen, dem Führen von Waffen und Schießen mit Waffen, der Waffenaufbewahrung sowie der Waffenherstellung und dem Waffenhandel enthalten.

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Beantragung

Waffenrechtliche Erlaubnisse sind bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Ort, an dem der Hauptwohnsitz gemeldet ist. Das heisst, bei der Ludwigshafener Stadtverwaltung können nur Personen einen Antrag stellen, die mit Hauptwohnsitz innerhalb des Stadtgebietes von Ludwigshafen am Rhein gemeldet sind.

Anträge erhalten Sie zur Zeit nur auf dem Postweg, diese können Sie telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der vollständigen Personalien bei uns anfordern.

Die Behörde prüft, nach Eingang des Antrages und gegebenenfalls weiteren Unterlagen, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen bei einer positiven Prüfung die beantragte Erlaubnis.

Anzeige Waffenerwerb und Waffenüberlassung

Sie sind Inhaber*in einer waffenrechtlichen Erlaubnis und haben eine Schußwaffe erworben oder haben diese überlassen?

Der*die Inhaber*in einer waffenrechtlichen Erlaubnis hat den Erwerb oder die Überlassung einer Schußwaffe innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bei uns anzuzeigen. 

Nutzen Sie hierzu bitte unser Anzeigenformular, dass Sie problemlos am Computer ausfüllen und uns per E-Mail übermitteln können. Bei der elektronischen Übermittlung kann auf eine Unterschrift verzichtet werden. Weitere Unterlagen wie Kaufvertrag und Waffenbrief werden von uns nicht benötigt.

Waffenbesitzkarten (WBK)

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.

WBK für Jäger*innen

Sie sind Inhaber*in eines gültigen Jagdscheins und möchten eine Waffenbesitzkarte beantragen?
Dann fordern Sie bitte unser Antragsformular unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien per E-Mail an.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Kopie gültiger Jagdschein
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung (Tresor, Foto Typenschild, Kopie Rechnung)

Voreintrag für Kurzwaffen

Sie möchten eine Kurzwaffe erwerben?

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Kopie gültiger Jagdschein

Dann fordern Sie bitte unser Antragsformular unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien per E-Mail an.

WBK für Sportschütz*innen

Sie sind Sportschütz*in und möchten erstmals eine Waffenbesitzkarte beantragen?

Dann fordern Sie bitte unser Antragsformular unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien per E-Mail an.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Kopie eines Ausweisdokumentes
  • Sachkundezeugnis im Original
  • Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes im Original
  • Schießbuch im Original
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung (Tresor, Foto Typenschild, Kopie Rechnung)

Voreintrag Sportschütze

Sie benötigen einen Voreintrag und sind bereits Inhaber*in einer WBK? Dann fordern Sie bitte unser Antragsformular unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien per E-Mail an.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes im Original

Erbe

Sie haben Waffen geerbt und möchten eine Waffenbesitzkarte beantragen?

Die Beantragung hat innerhalb eines Monats nach Annahme der Erbschaft zu erfolgen. Die Waffen müssen durch einen Büchsenmacher blockiert werden, wenn kein Bedürfnis als Sportschütz*in oder Jäger*in nachgewiesen wird.

Dann fordern Sie bitte unser Antragsformular unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien per E-Mail an.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Kopie eines Ausweisdokumentes
  • Nachweis der Erbschaft
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung (Tresor, Foto Typenschild, Kopie Rechnung)

Europäischer Feuerwaffenpass

Der Feuerwaffenpass berechtigt lediglich das vorrübergehende Verbringen von Waffen und/oder Munition ins Europäische Ausland.

Sie möchten Waffen und/oder Munition in andere EU-Staaten oder Staaten, welche dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, mitnehmen?

Für den Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Ergänzung nutzen Sie bitte unser Antragsformular. 

Bei der elektronischen Übermittlung kann auf eine Unterschrift verzichtet werden.




Stadt Ludwigshafen am Rhein
Öffentliche Ordnung


Waffen- und Sprengstoffrecht

Bismarckstraße 21 bis 25
67059 Ludwigshafen

Stefan Maas
Telefon: 0621 504-2156

Grit Kameke
Telefon: 0621 504-2119

Telefax: 0621 504-3932
E-Mail: waffenrecht@ludwigshafen.de

Postadresse: Bismarckstraße 23, 67059 Ludwigshafen
 


Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per E-Mail oder telefonisch möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 8 bis 11.30 Uhr sowie 14 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 11.30 Uhr
 


Podcast der Stadtverwaltung