Tierische Nebenprodukte
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein ist seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr zuständige Behörde für die Aufgabengebiete "Tierschutz", "Tierseuchen" und "Tierische Nebenprodukte". Rechtsgrundlage ist das zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. Oktober 2010. Danach übernahm die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Referat Verbraucherschutz, Veterinärwesen zum 1. Januar alle Aufgaben des Tierschutzes, der Tierseuchen und der Tierischen Nebenprodukte für das Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein.
Tierische Nebenprodukte sind alle vom Tier stammenden Stoffe, die nicht der Ernährung des Menschen dienen. Dazu gehören Schlachtabfälle, Lebensmittelreste und überlagerte Lebensmittel, aber auch tote Tiere, Gülle von Nutztieren und diejenigen tierischen Bestandteile, die zu Leder, Pinseln oder Futtermitteln verarbeitet werden.
Die hygienische Verwertung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten beugt nicht nur dem Auftreten von Tierseuchen vor, sondern dient auch dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Dafür sorgt das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), das die in der ganzen EG geltende Nebenprodukte-Verordnung VO (EG) 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte in nationales Recht einbettet.
Das TierNebG und die VO (EG) 1774/2002 regeln die Abholung und Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwertung oder Beseitigung dieser Stoffe. Die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-Verordnung (TierNebV) enthält weiter gehende Vorschriften vor allem für Biogas- und Kompostieranlagen, aber auch zu Handelspapieren und Aufzeichnungspflichten.
Betriebe, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen, müssen zugelassen oder registriert sein und bestimmte hygienische Regeln einhalten.