Sterbefall - Grabpflege

Jede Grabstätte ist bis zum Ende der Nutzungszeit zu pflegen. Dies hat durch die Nutzungsberechtigten zu erfolgen. Nicht gepflegte Gräber können auf Kosten der Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung in Ordnung gebracht werden. Die Pflege kann auch an einen zugelassenen Friedhofsgärtner beziehungsweise an eine zugelassene Friedhofsgärtnerin im Rahmen einer Dauergrabpflege vergeben werden. Die Nutzungsberechtigten haftet für alle Schäden, die von einer Grabstätte ausgehen und von ihnen zu vertreten sind.

Grabherrichtung

Jede Grabstätte ist so zu gestalten, dass die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt. Die Erstellung von Grabmalen bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die gärtnerische Gestaltung kann in Eigenleistung oder durch einen zugelassenen Friedhofsgärtner oder eine zugelassene Friedhofsgärtnerin erfolgen.


Gebühren

Grabmalgenehmigung:

  • 77 Euro



Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)

Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein

Grünflächen und Friedhöfe

Bliesstraße 10
67059 Ludwigshafen

Friedhofsverwaltung:
Tefefon: 0621 504-4849
Telefax: 0621 504-2969
E-Mail: friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de

Friedhofsbetrieb:
Telefon: 0621 504-3770
Telefax: 0621 504-2969
E-Mail: friedhoefe@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr 

Öffnungszeiten der Friedhöfe

März bis Oktober: 7 bis 20 Uhr
November bis Februar: 7.30 bis 18 Uhr


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