Sterbefall - Anmeldung

Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch folgende Personen:

  • Ehegatt*in beziehungsweise Lebenspartner*in, Kinder, Eltern, sonstige Verwandte des*der Verstorbenen
  • Jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • Ein von den oben genannten Personen beauftragtes Bestattungsunternehmen

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Leichenschauschein und Todesbescheinigung "nichtvertraulicher Teil")
  • Meldebescheinigung
  • Bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch
  • Bei Verpartnerten die Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Verwitweten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des*der erstverstorbenen Ehegatt*in
  • Bei Personen, deren letzte Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde, die Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde der*der erstverstorbenen Lebenspartner*in 
  • Bei Geschiedenen die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder das Familienstammbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Bei Personen, deren letzte Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde die Lebenspartnerschaftsurkunde und das Aufhebungsurteil
  • Bei Ausländer*innen und Ausländern zusätzlich die Pässe beider Ehegatt*innen und die jeweiligen Übersetzungen zu den oben genannten Urkunden
  • Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen eine schriftliche Anzeige der jeweiligen Einrichtung
  • Bei einem nicht natürlichen Todesfall oder dem Verdacht auf einen nicht natürlichen Todesfall die schriftliche Anzeige des zuständigen Polizeipräsidiums

Bei Sterbefällen von Ausländ*innen, Vertriebenen oder Spätaussiedler*innen sowie bei besonderen Fallkonstellationen kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden.


Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.

Folgende zweckgebundenen Urkunden sind gebührenfrei:

  • Für die Abmeldung bei der Krankenkasse
  • Für die Abmeldung bei den gesetzlichen Rentenkassen und für die Anmeldung von Witwen/Witwerrente beziehungsweise Halbwaisenrente
  • Für die kirchliche Bestattung (Pfarrer)
  • Für das Friedhofsamt

Folgende kostenpflichtige Urkunden können erworben werden:

  • Sterbeurkunden (auch für Stammbuch)
  • Internationale Sterbeurkunden

Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 12 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 6 Euro.


Zusätzliche Informationen

Frist

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.


Stadt Ludwigshafen am Rhein
Standesamt Ludwigshafen am Rhein


Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen

Denise Hoch
Telefon: 0621 504-2452

Telefax: 0621 504-3472
E-Mail: sterbefallanzeige@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr


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