Sterbefall - Anmeldung
Anzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch folgende Personen:
- Ehegatt*in beziehungsweise Lebenspartner*in, Kinder, Eltern, sonstige Verwandte des*der Verstorbenen
- Jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- Ein von den oben genannten Personen beauftragtes Bestattungsunternehmen
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Leichenschauschein und Todesbescheinigung "nichtvertraulicher Teil")
- Meldebescheinigung
- Bei Ledigen die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch
- Bei Verpartnerten die Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Verwitweten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des*der erstverstorbenen Ehegatt*in
- Bei Personen, deren letzte Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde, die Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde der*der erstverstorbenen Lebenspartner*in
- Bei Geschiedenen die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder das Familienstammbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Bei Personen, deren letzte Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde die Lebenspartnerschaftsurkunde und das Aufhebungsurteil
- Bei Ausländer*innen und Ausländern zusätzlich die Pässe beider Ehegatt*innen und die jeweiligen Übersetzungen zu den oben genannten Urkunden
- Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen eine schriftliche Anzeige der jeweiligen Einrichtung
- Bei einem nicht natürlichen Todesfall oder dem Verdacht auf einen nicht natürlichen Todesfall die schriftliche Anzeige des zuständigen Polizeipräsidiums
Bei Sterbefällen von Ausländ*innen, Vertriebenen oder Spätaussiedler*innen sowie bei besonderen Fallkonstellationen kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.
Folgende zweckgebundenen Urkunden sind gebührenfrei:
- Für die Abmeldung bei der Krankenkasse
- Für die Abmeldung bei den gesetzlichen Rentenkassen und für die Anmeldung von Witwen/Witwerrente beziehungsweise Halbwaisenrente
- Für die kirchliche Bestattung (Pfarrer)
- Für das Friedhofsamt
Folgende kostenpflichtige Urkunden können erworben werden:
- Sterbeurkunden (auch für Stammbuch)
- Internationale Sterbeurkunden
Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 12 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 6 Euro.
Zusätzliche Informationen
Frist
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Standesamt Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen
Denise Hoch
Telefon: 0621 504-2452
Telefax: 0621 504-3472
E-Mail: sterbefallanzeige@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr