Sanierung - Fördermittel
Steuerliche Vorteile und direkte Förderung
Grundstückseigentümer*innen, die ihr Anwesen im Sanierungsgebiet modernisieren oder instand setzen, können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen und somit ihre Einkommenssteuer mindern. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahme ein Modernisierungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen wird. Dieser ist wiederum Voraussetzung für die Steuerbescheinigung, siehe Steuerinformationsblatt.
Soweit Fördermittel von Bund und Land zur Verfügung stehen, können umfassende Modernisierungsmaßnahmen auch mit einem Zuschuss gefördert werden. Voraussetzung ist auch hier, dass vor Beginn der Maßnahme ein Modernisierungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen wird.
Formulare
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Stadtplanung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung
Abteilung Stadterneuerung
Walzmühle - Rheinuferstraße 9
67061 Ludwigshafen
1. Obergeschoss
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-3795
E-Mail: stadterneuerung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
individuell nach Vereinbarung