KFZ - Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung auf denselben*dieselbe Halter*in

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn bis zum 30. September 2005 abgemeldet)
  • Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Wenn beim KBA keine Daten mehr zur Verfügung stehen und keine Papiere mehr vorhanden sind: Vollabnahme nach Paragraf 21 StVZO und technisches Datenblatt (Gutachten)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original des*der Bevollmächtigten sowie Original oder Kopie des*der Fahrzeughalter*in) bei Erledigung durch Dritte
  • SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie

Hinweis zu E-Kennzeichen / Elektrofahrzeugen:

Die Vorteile für Elektrofahrzeuge (wie Parken an ausgeschilderten Ladesäulen) können grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug auch als Elektrofahrzeug gekennzeichnet ist.
Die dafür vorgesehene Kennzeichnung ist nur das E-Kennzeichen (E als Zusatz am Ende) für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.

Zulassung auf juristische Personen (UG, GmbH, KG, AG, OHG oder Kombinationen)

Zusätzlich erforderlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführer*in (Original oder Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des*der Geschäftsführer*in
  • Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder gut lesbare Kopie)

Vereine (e.V.)

Zusätzlich erforderlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Personalausweis oder Reisepass des*der Vorsitzenden (Original oder Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des*der Vorsitzenden
  • Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder gut lesbare Kopie)

GbR und OHG

Zusätzlich erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung von allen Gesellschafter*innen
  • Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG
  • Personalausweis oder Reisepass von allen Gesellschafter*innen (Original oder Kopie)

Personenfirma

Zusätzlich erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder Kopie)

Zulassung auf minderjährige Personen

Eine Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, wenn

  • für die minderjährige Person eine Schwerbehinderung vorliegt oder
  • die minderjährige Person für das zuzulassende Fahrzeug die entsprechende Fahrerlaubnis hat.

Zusätzlich erforderlich:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Personalausweise oder Reisepässe der Erziehungsberechtigten und des*der Minderjährigen (Original des*der Bevollmächtigten/Vorsprechenden sowie Original oder Kopie des*der Minderjährigen und weiteren Erziehungsberechtigten)
  • Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17“ und Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache
  • Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweis
  • Bei allein Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.


Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.


Onlineservices

Digitale Zulassung und Umschreibung von Fahrzeugen

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr  
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr


Podcast der Stadtverwaltung