KFZ - Technische Änderungen

Erforderliche Unterlagen

Technische Änderung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Bescheinigung der Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Umschlüsselung

  • Kraftfahrzeugbrief  bzeziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kraftfahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung der Einbauwerkstatt, Herstellerbescheinigung oder Abnahmebericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Pkw / Anhängergespann (Genehmigung für 100km/h auf Autobahnen und Bundesstraßen)

  • Entsprechendes Gutachten einer Prüforganisation

Gebühren

Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.


Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.


Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr  
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr


Podcast der Stadtverwaltung