KFZ - Technische Änderungen
Erforderliche Unterlagen
Technische Änderung
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Bescheinigung der Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
Umschlüsselung
- Kraftfahrzeugbrief bzeziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kraftfahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung der Einbauwerkstatt, Herstellerbescheinigung oder Abnahmebericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
Pkw / Anhängergespann (Genehmigung für 100km/h auf Autobahnen und Bundesstraßen)
- Entsprechendes Gutachten einer Prüforganisation
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
Technikdatenänderung | 12 Euro |
Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistungen | Gebühr |
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | 3,80 Euro |
Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Zusätzliche Informationen
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr