Grundsicherung
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ludwigshafen erhalten auf Antrag Leistungen der Grundsicherung nach § 41 SGB XII, soweit sie bedürftig sind.
Leistungsberechtigt sind Personen, die entweder
- die Altersgrenze nach Paragraf 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben (gesetzliches Rentenalter) oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind (nach Feststellung des Rententrägers).
Weitere Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt nicht beziehungsweise nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Das Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner*innen sowie Partner*innen einer eheähnlichen Gemeinschaft wird, soweit es den Eigenbedarf übersteigt, ebenfalls berücksichtigt. Gegenüber Kindern und Eltern findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält nicht, wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Grundsätzlich decken die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den individuell notwendigen Bedarf zur Existenzsicherung, das heißt
- den entsprechenden Regelsatz (nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu Paragraf 28 SGB XII)
- die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- gegebenenfalls Mehrbedarfe und/oder Bildungs- und Teilhabebedarfe von voll erwerbsgeminderten volljährigen Schüler*innen.
Zusätzliche Informationen
Sozialhilfe und Wohngeld kann nicht nebeneinander bezogen werden. Je nach Fall wird die für die Antragsteller*innen günstigere Leistung gewährt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Soziales und Wohnen
Europaplatz 1
67063 Ludwigshafen
Abteilungsleitung
Thomas Eckelt
Telefon: 0621 504-2912
Buchstaben A bis Am
Joachim Riccius
Telefon: 0621 504- 3482
Buchstaben An bis Bi
Tanja Koniuk
Telefon: 0621 504-3481
Buchstaben Bj bis Bus
Sabine Riccius
Telefon: 0621 504- 3589
Buchstaben But bis Dia
Sabrina Mackert
Telefon: 0621 504-3268
Buchstaben Dib bis Gai:
Katja Seyß
Telefon: 0621 504- 2677
Buchstaben Gaj bis Hep
Peter Meyer
Telefon: 061 504- 2670
Buchstaben Her bis Kap
Karl Heinz Rohde
Telefon: 0621 504-3621
Buchstaben Kar bis Kre
Celina John
Telefon: 0621 504- 2654
Buchstaben Krf bis Maro
Patrick Krause
Telefon: 0621 504-3897
Buchstaben Marp bis Nie
Birgitt Strubel
Telefon: 0621 504-3635
Buchstaben Nif bis Ran
Heidi Seifert
Telefon: 0621 504- 2584
Buchstabe Rao bis Schm
Rresata Aliji
Telefon: 0621 504-3642
Buchstaben Schn bis Str
Vanessa Lieb
Telefon: 0621 504- 2674
Buchstaben Sts bis Waf
Claudia Reuter
Telefon: 0621 504-2976
Buchstaben Wag bis Z
Patrick Sebastian
Telefon: 0621 504-3637
Telefax: 0621 504-2750
E-Mail: grundsicherungundhilfezumlebensunterhalt@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Vorsprache nach telefonischer Vereinbarung