Gefährliche Hunde
Tiere der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pitbull sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, gelten nach dem Landeshundegesetz als "gefährliche Hunde".
Außerdem können Hunde anderer Rassen als gefährliche Hunde eingestuft werden, wenn sie gebissen oder sich als besonders aggressiv erwiesen haben. Wer einen als gefährlichen Hund halten möchte, bedarf der Erlaubnis.
Halter*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Führungszeugnis sowie eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Erforderlich ist weiterhin ein Sachkundenachweis. Hierbei testen dazu berechtigte Tierärzt*innen, ob der Hund gehorcht und wie er auf Reize reagiert. Ferner muss der Hund sterilisiert werden und mit einem Chip zur besseren Identifikation versehen werden.
Dienstleistungen
- Erlaubniserteilung zum Halten eines "gefährlichen Hundes"
- Beratung von Bürger*innen, insbesondere Hundehalter*innen sowie Geschädigten von Beißvorfällen
- Annahme von Anzeigen bei Beißvorfällen
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Umwelt und Klima
Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen
Armin Gabriel
Telefon: 0621 504-2624
Telefax: 0621 504-3788
E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Das Dienstgebäude ist geschlossen. Bitte vor dem Besuch telefonisch Kontakt aufnehmen.
Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag und Freitag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung