Geburtsanzeige

Die Geburt ist beim Standesamt am Geburtsort des Kindes anzuzeigen. Dies geschieht in der Regel durch eine der folgenden Personen:

  • durch den Kindesvater, wenn die Eltern verheiratet sind oder bereits gemeinsames Sorgerecht besitzen
  • durch die Kindesmutter, wenn sie dazu in der Lage ist
  • durch eine andere Person, wenn sie bei der Geburt zugegen war, aus eigenem Wissen darüber unterrichtet ist oder im Auftrag der Eltern/Mutter hier vorspricht

Sie können die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung der Geburt (siehe nachfolgende Aufstellung) per Post übersenden (Postadresse: Standesamt – Geburten, Bismarckstr. 25, 67059 Ludwigshafen am Rhein) oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen (den Außenbriefkasten der Poststelle finden Sie in der Bismarckstr. 25).

Sie können die Unterlagen auch während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr) bei uns persönlich abgeben (Adresse: Standesamt, Bismarckstraße 21, 67059 Ludwigshafen am Rhein, 2. Obergeschoß, Zimmer nach jeweils aktueller Beschilderung) oder im Eingangsbereich des Gebäudes Bismarckstraße 21 in den Briefkasten mit der Aufschrift "Standesamt" einwerfen (außerhalb der Öffnungszeiten ist dieser Briefkasten im Gegensatz zu vorgenanntem Außenbriefkasten der Poststelle nicht zugänglich).

Eine Anmeldung der Geburt per E-Mail ist nicht möglich, da die erforderlichen Unterlagen - wenn nachfolgend nicht anders angegeben - im Original vorgelegt werden müssen.

Die Beurkundung der Geburt erfolgt zeitnah. Von Rückfragen sollte zunächst Abstand genommen werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Geben Sie bitte auf dem Formular Geburtenanmeldung an, ob Sie die gewünschten Urkunden sowie die vorgelegten Nachweise anschließend abholen wollen, oder ob wir Ihnen die Unterlagen zusenden sollen.

Soweit die persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, werden Sie vom Standesamt zwecks Terminvereinbarung kontaktiert.

Bitte beachten Sie auch die Informationen auf dem Formular "Geburtenanmeldung", das sie vom Krankenhaus zusammen mit der Geburtsanzeige erhalten haben.

Frist

Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen. Sollten Sie diese Frist aus einem wichtigen Grund nicht einhalten können, dann melden Sie dies bitte telefonisch beim Standesamt.


Erforderliche Unterlagen

Die hierzu erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Formular "Geburtenanmeldung".


Gebühren

Die Beurkundung der Geburt des Kindes ist gebührenfrei.

Sie erhalten folgende zweckgebundene gebührenfreie Geburtsbescheinigungen:

  • für die Beantragung von Kindergeld
  • für die Elterngeldstelle (Elterngeld)
  • soweit berechtigt: für die Mutterschaftshilfe

Sie können folgende kostenpflichtigen Urkunden bei uns erwerben:

  • Geburtsurkunden (auch für Stammbuch)
  • Internationale Geburtsurkunden

Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 13 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art kostet 6,50 Euro.


Zusätzliche Informationen

Die Geburtsanzeige des Krankenhauses muss von der ledigen Mutter beziehungsweise von den verheirateten Eltern unterschrieben sein. Bitte die auf der Geburtsanzeige und auf der Geburtenanmeldung angegebenen Daten - insbesondere die Vornamen des Kindes - genau überprüfen. Nach der Beurkundung der Geburt können Änderungen in der Regel nicht mehr vorgenommen werden.

Soweit noch weitere Erklärungen zur Abstammung (zum Beispiel Vaterschaftsanerkennung) oder zur Namensführung zu beurkunden sind, wird der*die Standesbeamt*in mit Ihnen einen Vorsprachetermin vereinbaren:



Stadt Ludwigshafen am Rhein
Standesamt Ludwigshafen am Rhein


Bürgerdienste

Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen

Geburtsanzeige, Vaterschaftsanerkennung

Cornelia Zimmermann
Telefon: 0621 504-2443

Andreas Bosso
Telefon: 0621 504-2473

Martina Wannenmacher
Telefon: 0621 504-2438

Telefax: 0621 504-3472
E-Mail: geburtenanmeldung@ludwigshafen.de



Podcast der Stadtverwaltung