Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Sie möchten aufgrund Ihrer Dienstfahrerlaubnis der Polizei, der Bundeswehr oder der Bundespolizei eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt bekommen.
Erforderliche Unterlagen
Bei bestehendem Dienstverhältnis
- Ausweispapiere
- Dienstführerschein
- Führerschein, falls eine andere Fahrerlaubnis zum Beispiel der Klasse B vorhanden ist
- Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
- Dienstausweis
Bei bereits beendetem Dienstverhältnis
- Ausweispapiere
- Führerschein, falls eine andere Fahrerlaubnis zum Beispiel der Klasse B vorhanden ist
- eine Bescheinigung nach Paragraf 26 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), für welche Klasse von Kraftfahrzeugen die Erlaubnis erteilt wurde
- Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
Gebühren
- 36,30 Euro
Zusätzliche Informationen
Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:
Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-3322
E-Mail: fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Montag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag: 7 bis 13 Uhr
Mittwoch: 8 bis 13 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr