Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Sie möchten aufgrund Ihrer Dienstfahrerlaubnis der Polizei, der Bundeswehr oder der Bundespolizei eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt bekommen.


Erforderliche Unterlagen

Bei bestehendem Dienstverhältnis

  • Ausweispapiere
  • Dienstführerschein
  • Führerschein, falls eine andere Fahrerlaubnis zum Beispiel der Klasse B vorhanden ist
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Dienstausweis

Bei bereits beendetem Dienstverhältnis

  • Ausweispapiere
  • Führerschein, falls eine andere Fahrerlaubnis zum Beispiel der Klasse B vorhanden ist
  • eine Bescheinigung nach Paragraf 26 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), für welche Klasse von Kraftfahrzeugen die Erlaubnis erteilt wurde
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007

Gebühren

  • 36,30 Euro

Zusätzliche Informationen

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-3322
E-Mail: fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Montag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag: 7 bis 13 Uhr
Mittwoch: 8 bis 13 Uhr  
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr


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