Elterngeld

Hinweis zur Bearbeitung:

Wir weisen darauf hin, dass Antragsunterlagen unabhängig der Art ihrer Übermittlung nach Eingangsdatum bearbeitet werden. Um eine zeitnahe Antragsbearbeitung zu ermöglichen, bitten wir von telefonischen oder elektronischen Rückfragen - insbesondere zum Eingang der Anträge und Unterlagen sowie zum Bearbeitungsstand - abzusehen.

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld/ElterngeldPlus haben Eltern, wenn sie:

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • dieses Kind selbst betreuen und erziehen,
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben und
  • im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes als Alleinerziehende*r ein zu versteuerndes Einkommen von unter 250.000 EUR erzielten. Für gemeinsam anspruchsberechtigte Eltern erhöht sich die Grenze auf 300.000 EUR.
    Für Geburten ab 1. April 2024 beläuft sich die Einkommensgrenze sowohl für Alleinerziehende als auch für gemeinsam anspruchsberechtigte Eltern auf 200.000 EUR. 

Eine Person gilt als nicht voll erwerbstätig:

  • wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit im Monatsdurchschnitt 32 Wochenstunden nicht überschreitet
  • wenn sie eine Beschäftigung zur Berufsausbildung ausübt,
  • wenn sie als Tagespflegeperson tätig ist (Paragraf 23 SGB VIII) und nicht mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreut.

Für ausländische Mitbürger*innen gilt:

Freizügigkeitsberechtigte Ausländer*innen haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.

Andere Ausländer*innen (nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer*innen) sind nur dann anspruchsberechtigt, wenn sie im Besitz:

  • einer Niederlassungserlaubnis oder
  • einer Aufenthaltserlaubnis sind, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.

Antragsstellung und Fristen

Sie können Ihren Antrag per Post übersenden. Bitte beachten Sie, dass Elterngeld rückwirkend nur für höchstens drei Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Elterngeld gestellt wurde, gewährt werden kann.

Formulare

Den Antrag auf Elterngeld/ElterngeldPlus erhalten Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Rheinland-Pfalz noch in der Geburtsklinik oder auch im Bürgerservice (Bismarckstraße 25) sowie im Servicebereich des Stadthauses im Westend.

Formulare zum Elterngeld/ElterngeldPlus finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz.

Auf der Internetseite www.elterngeld-digital.de können Sie einen online-basierten Antrag ausfüllen, als PDF ausdrucken und unterschrieben per Post oder eingescannt per Mail an uns senden.

Achtung: Da zum 1. April 2024 verschiedene Änderungen im BEEG eingetreten sind, wurden ab diesem Zeitpunkt auch die Formulare angepasst. Bitte achten Sie darauf, dass für Geburten ab 1. April 2024 diese Formulare zu verwenden sind. 


Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sowie den Elterngeldrechner finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

www.familienportal.de


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Jugendamt - Elterngeldstelle

Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen

Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 11 Uhr

Buchstaben A bis Dn:
Barbara Wick
Telefon: 0621 504-3616

Buchstaben E und H bis Ma:
Kerstin Schmitt
Telefon: 0621 504-3641

Buchstaben F und Mb bis Rn:
Anja Strubel
Telefon: 0621 504-2786

Buchstaben G und Ro bis T:
Petra Tremmel
Telefon: 0621 504-3605

Buchstaben Do bis Dz und U bis Z:
Monika Chmielorz
Telefon: 0621 504-3630

E-Mail: elterngeld.bafoeg@ludwigshafen.de
Telefax: 0621 504-3600


Öffnungszeiten

Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail)

Telefonisch: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 11 Uhr, Mittwoch von 9 bis 10 Uhr

E-Mail: elterngeld.bafoeg@ludwigshafen.de


Podcast der Stadtverwaltung