Bauvoranfrage

Bevor ein umfangreicher Bauantrag gestellt wird, kann im Rahmen einer Bauvoranfrage vereinfacht geklärt werden, ob das Bauvorhaben in dieser Planung genehmigungsfähig ist. Die Bauvoranfrage ist rechtsverbindlich, das heißt bei dem nachfolgenden Bauantrag kann darauf verzichtet werden.


Erforderliche Unterlagen

Jeweils in dreifacher Ausführung:

  • Lageplan
  • Plansatz

Stadt Ludwigshafen am Rhein


Bauaufsicht

Halbergstraße 1
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621 504-3063
Telefax: 0621 504-3796
E-Mail: bauaufsicht@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
 


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