Bauen und Wohnen
Bauvoranfrage
Bevor ein umfangreicher Bauantrag gestellt wird, kann im Rahmen einer Bauvoranfrage vereinfacht geklärt werden, ob das Bauvorhaben in dieser Planung genehmigungsfähig ist. Die Bauvoranfrage ist rechtsverbindlich, das heißt bei dem nachfolgenden Bauantrag kann darauf verzichtet werden.
Erforderliche Unterlagen
Jeweils in dreifacher Ausführung:
- Lageplan
- Plansatz
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bauaufsicht
Halbergstraße 1
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621 504-3063
Telefax: 0621 504-3796
E-Mail: bauaufsicht@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr