Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis berechtigt kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (selbstständige Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung) und darf - abgesehen von einem Verbot beziehungsweise einer Beschränkung der politischen Betätigung nach Paragraf 47 Aufenthaltsgesetz - nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Niederlassungserlaubnis verleiht stets ein eigenständiges, vom ursprünglichen Erteilungszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht.
Voraussetzung
Die Niederlassungserlaubnis wird grundsätzlich erteilt bei Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen.
Für alle Aufenthaltstitel gelten regelmäßig die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen. Diese sind:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Reisepass
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- kein Ausweisungsgrund (zum Beispiel durch Straftaten)
- Einreise mit einem erforderlichen Visum
- richtige und vollständige Angaben im Visums- und/oder Aufenthaltserlaubnisantrag
- keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland
Weiterhin muss gegeben sein:
- Antragstellende sollten seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen
- der eigene Lebensunterhalt und der von Familienangehörigen muss gesichert sein
- Antragstellende müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen
- die Antragstellerin oder der Antragsteller darf in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugendstrafe, einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt worden sein
- Antragstellenden muss die Beschäftigung erlaubt sein, sofern sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, sie im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
- Antragstellende müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Diese Voraussetzungen sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde
- sie müssen über ausreichenden Wohnraum für sich und in häuslicher Gemeinschaft Lebende verfügen
Gültigkeitsdauer
- unbefristet
Onlineservices
Aufgrund der längeren Schließung im Zuge der Pandemie wurden die Zeiträume, in denen Termine vergeben werden, deutlich ausgeweitet. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter somit fast durchgehend in Gesprächen mit Kundschaft sind empfiehlt es sich, zur Kontaktaufnahme die Online-Anfrage zu nutzen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ausländerbehörde
Aufenthaltsrecht
Mottstraße 1
67063 Ludwigshafen
Wegen stark erhöhtem Arbeitsaufkommen und knapper Personalressourcen beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit 4 bis 6 Wochen. Eingehende Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeiter*innen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anträge sind bevorzugt, möglichst im PDF Format, als E-Mail an aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de zu stellen.
Anfragen an andere Postfächer werden nicht beantwortet.
Folgende Angaben sind zwingend in den Betreff der Email einzutragen:
- Familienname
- Vorname,
- Geburtsdatum,
- Anliegen (z.B. Verlängerung/Übertrag Aufenthalt, Antrag/Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung/Einladung)
Von telefonischen Rückfragen und Erinnerungen bitten wir abzusehen. Durch die Vielzahl von Anrufen müssen die Mitarbeiter*innen die aktuelle Vorgangsbearbeitung unterbrechen. Dies führt zu weiteren unnötigen Verzögerungen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13 bis 15.30 Uhr gewährleistet.
Bezüglich Aufenthaltsgestattungen, Duldungen sowie freiwilligen Ausreisen wenden Sie sich bitte an die E-Mail: asyl-rueckkehr@ludwigshafen.de
Kontaktdaten allgemeine Sachbearbeitung:
Online-Anfrage an die Ausländerbehörde
E-Mail allgemeine Sachbearbeitung: aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de
Zuständigkeit nach Familiennamen:
Buchstaben A bis Alhajj
Telefon: 0621 504-2058
Buchstaben Alhajk bis Alrah
Telefon: 0621 504-4092
Buchstaben Alram bis Ayde
Telefon: 0621 504-2054
Buchstaben Aydi bis Dar
Telefon: 0621 504-2059
Buchstaben Das bis Guel
Telefon: 0621 504-2062
Buchstaben Guem bis Hoa
Telefon: 0621 504-4371
Buchstaben Hob bis Kaya
Telefon: 0621 504-3358
Buchstaben Kayb bis Meh
Telefon: 0621 504-2028
Buchstaben Mei bis Oezg
Telefon: 0621 504-2024
Buchstaben Oezh bis Rid
Telefon: 0621 504-3330
Buchstaben Rie bis Tahi
Telefon: 0621 504-3251
Buchstaben Tahj bis Z
Telefon: 0621 504-4393
Allgemeine Rufnummer
Telefon: 0621 504-4325
Kontaktdaten Asylsachbearbeitung
E-Mail Asylsachbearbeitung: asyl-rueckkehr@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13.30 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Vorsprachen außerhalb der Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.