Briefwahl

Alle Informationen rund um die Briefwahl

Neben der direkten Urnenwahl am 21. September 2025 gibt es auch die Möglichkeit, im Vorfeld per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahl ermöglicht Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, wenn am Wahltag nicht gewählt werden kann.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Diese Möglichkeiten gibt es zur Beantragung der Briefwahlunterlagen: 

  • Online
  • Scan des personalisierten QR-Codes auf Wahlbenachrichtigung
  • Schriftlich per Post (Wahlbenachrichtigung oder Schreiben mit personenbezogenen Daten des*der Antragsteller*in)
  • Persönlich im Briefwahlbüro (Kaiser-Wilhelm-Straße 39a)
  • E-Mail
  • Telefax
     

Online

Im Zeitraum von Montag, 11. August 2025, bis Dienstag, 16. September 2025, bis 12 Uhr können Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Wer Briefwahl für die Wahl am 21. September 2025 online beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für eine etwaige Stichwahl automatisch.

Zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

Scan des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung

Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt Nutzer*innen von mobilen Endgeräten direkt zu einem teilweise personalisierten Online-Antrag, in dem nur einige Daten ergänzt werden müssen (Nutzungszeitraum: bis Dienstag, 16. September 2025, bis 12 Uhr). Wer Briefwahl für die Wahl am 21. September 2025 online beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für eine etwaige Stichwahl automatisch.

Schriftlich per Post

Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet verschiedene Auswahlmöglichkeiten für das Zusenden von Briefwahlunterlagen.

Die Rückseite Wahlbenachrichtigung ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an die Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, 67059 Ludwigshafen oder Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen zu adressieren.

Des Weiteren können formlose Schreiben mit personenbezogenen Daten des*der Antragsteller*in an die Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, 67059 Ludwigshafen oder Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen adressiert werden. Wichtig ist die Angabe von Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie der vollständigen Meldeadresse. Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift bereits jetzt angegeben werden.

Persönlich im Briefwahlbüro (Kaiser-Wilhelm-Straße 39a)

Das Briefwahlbüro für die OB-Wahl am 21. September 2025 ist ab Mittwoch, 3. September 2025, geöffnet. Es befindet sich erneut im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a. Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlanträge für die OB-Wahl am 21. September persönlich stellen und abholen. Es ist möglich, direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. 

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Pfalzbau sind wie folgt: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 18 Uhr. Am 11. September öffnet das Briefwahlbüro erst ab 13 Uhr. Freitags vor der Wahl, am 19. September 2025, ist das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

E-Mail

Antragsteller*innen können zudem per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de Briefwahlunterlagen beantragen. Dabei sind zwingend folgende Daten anzugeben:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Vollständige Meldeadresse
  • Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift bereits jetzt angegeben werden.
     

Telefax

Per Fax an 0621 504-3822 können ebenso Briefwahlunterlagen beantragt werden.
 

Eine telefonische Antragstellung ist rechtlich ausgeschlossen.

Was passiert mit meinem Briefwahlantrag?

Nach dem Eingang des Antrages und Vorliegen des Stimmzettels (ca. 3.September 2025) beim Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen innerhalb von 3 bis 5 Werktagen an die Adresse der wahlberechtigten Person in Ludwigshafen verschickt. Wer möchte, kann sich die Unterlagen auch an eine abweichende Versandanschrift schicken lassen. In diesem Fall informiert das Briefwahlbüro die Wahlberechtigten mit einem zusätzlichen Schreiben an die Meldeadresse in Ludwigshafen, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versandt wurden. Durch diese Information soll ein Missbrauch ausgeschlossen werden.

Gemäß Paragraf 19 Absatz 5 Satz 4 der Kommunalwahlordnung übersendet die Gemeindebehörde dem Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen durch Luftpost, wenn sich aus seinem Antrag ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder wenn dieses sonst geboten scheint.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab September 2025.
 

Bis wann kann ich den Briefwahlantrag stellen?

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro endet am Freitag, 19 September 2025, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bei nicht persönlicher Beantragung sind die Postlaufzeiten zu beachten.

Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, besteht bis zum Dienstag, 16. September 2025 bis 12 Uhr. 

Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 21. September 2025, bis 15 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) stellen. 
 

Bis wann müssen die Wahlbriefe bei der Stadtverwaltung vorliegen?

Die Wahlbriefumschläge müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) vorliegen (am Wahlsonntag ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr offen) oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden. Damit die Briefwahlunterlagen die Stadtverwaltung fristgerecht erreichen, muss der Versand rechtzeitig vorher unter Beachtung der Laufzeiten der Briefzustellung erfolgen. 

Wo können Briefwahlunterlagen nicht abgegeben werden?

In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen. Auch in den Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen dürfen Briefwahlunterlagen nicht entgegengenommen werden. 

Sehr wichtig

Im Gegensatz zur diesjährigen Bundestagswahl können gemäß Paragraf 14 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz, Personen die einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen haben, ausschließlich im Wege der Briefwahl an der OB-Wahl teilnehmen. Das bedeutet: Es ist nicht möglich, mit Hilfe des Wahlscheins am Wahlsonntag im Wahlraum seine Stimme abzugeben.

Wie setzen sich die Briefwahlunterlagen zusammen?

Für die Wahl des*der hauptamtlichen Oberbürgermeister*in der Stadt Ludwigshafen am Rhein werden zugesendet:

  • Wahlschein (weiß)
  • Wahlbriefumschlag (orangefarben)
  • Stimmzettelumschlag (blau)
  • Merkblatt zur Briefwahl
  • Stimmzettel

Wie kann ich jemanden bevollmächtigen meine Briefwahlunterlagen abzuholen?

Zur Abholung der Briefwahlunterlagen kann eine Vollmacht direkt über die Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Das entsprechende Formular befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Zusätzlich zu dieser Vollmacht muss die bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis mitbringen. Eine Vollmacht kann Personen erteilt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wie wähle ich?

Sehr wichtig: In der unteren Hälfte des Wahlscheins “Versicherung des Eides” wird angegeben, dass persönlich oder als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des*der Wähler*in gewählt wurde. 

Dies ist mit einer Unterschrift zu bestätigen, ohne diese Unterschrift ist die Stimmabgabe für die Briefwahl ungültig.
 

Bis wann muss ich auf bereits beantragte, jedoch bislang nicht zugegangene Briefwahlunterlagen aufmerksam machen?

Ist der Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen schon vor mindestens 5 Tagen beantragt worden, aber bis Donnerstag, 18. September 2025, noch nicht zugegangen, sollte schnellst möglich beim Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) neue Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies am besten vor Ort, um auch direkt von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch zu machen. Die Zeit des Transportes der Unterlagen können dadurch eingespart werden und die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an.

Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen hat, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 20. September 2025, um 12 Uhr ab.
 


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Projektteam Wahlen


 

E-Mail: briefwahl@ludwigshafen.de
Telefon: 0621 504-3848



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