Wohnraumsicherung und Schuldnerberatung legen Zahlen vor
13.03.2025
Deutschlandweit sind Zahlen des Unternehmens Creditreform zufolge 5,56 Millionen Menschen überschuldet. Die sogenannte Überschuldungsquote, also der Anteil der Überschuldeten an der erwachsenen Bevölkerung, lag zum Stichtag 1. Oktober 2024 bei 8,09 Prozent. Überschuldet bedeutet, dass die Schuldner*innen ihre Schulden nicht mehr (ausreichend) bedienen können. In Ludwigshafen liegt die Überschuldungsquote mit 14,35 Prozent deutlich höher. Dies entspricht 21.078 Menschen in Ludwigshafen. Diese Zahlen legte die Schuldnerberatung der Stadt Ludwigshafen in der Sitzung des Sozialausschusses am13. März 2025 vor.
Das Team der Schuldnerberatung im Sozialdezernat besteht derzeit aus drei Mitarbeitenden. Sie hatten im Jahr 2024 insgesamt 1.085 Kontakte zu Klient*innen. 584 mal wurden Klient*innen kurz beraten (Gespräche bis zu einer Stunde) und in 501 Fällen führten die Mitarbeitenden intensivere Beratungen durch. 167 Kund*innen gingen mit Hilfe der Schuldnerberatung in die Privatinsolvenz. Im Jahr 2023 waren es noch 747 Kontakte zu Klient*innen, davon 301 Intensivberatungen.
Bei einer Intensivberatung bringen die Menschen alle nötigen Unterlagen mit und die Schuldnerberater*innen besprechen gemeinsam mit ihnen mögliche Lösungswege. Die Schuldnerberater*innen helfen bei der Korrespondenz mit den Gläubigern beziehungsweise übernehmen diese. Die Schuldnerberatung hilft Klient*innen auch bei der Einrichtung eines sogenannten P-Kontos, also eines pfändungsfreien Kontos. Der Pfändungsfreibetrag beläuft sich für Personen ohne Unterhaltsverpflichtung auf 1.500 Euro. Dieser Betrag kann individuell erhöht werden. Er ist pfändungsfrei und steht den Betroffenen dann monatlich zur Verfügung für notwendige Zahlungen wie beispielsweise die Miete der Wohnung.
Durch die steigende Zahl an Beratungen und vor allem immer zeitintensivere Gespräche beziehungsweise Fälle kommt es für die Klient*innen mittlerweile wieder zu längeren Wartezeiten bis zum nächsten Beratungstermin. Die drei Stellen der Schuldnerberatung werden vom Land Rheinland-Pfalz bezuschusst. Die Stadt Ludwigshafen hatte bis zum Jahr 2019 zwei Mitarbeitende in der Schuldnerberatung und im Jahr 2019 eine dritte Stelle beantragt. Seit April 2021 ist die dritte Stelle besetzt. "Wir sehen jedoch den dringenden Bedarf einer weiteren Stelle, weshalb wir eine vierte Stelle für unser Team beim Land beantragen werden", kündigte Sozialdezernentin Beate Steeg an.
Die Schuldnerberatung ist Teil der Abteilung Wohnraumsicherung im Sozialdezernat. Neben der Schuldner- und Insolvenzberatung gehören Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit sowie die Unterbringung unfreiwillig obdachloser Menschen zu den Aufgaben dieser Abteilung, ebenso die Beratung von freiwillig und unfreiwillig obdachlosen Menschen.
Von unfreiwilliger Obdachlosigkeit spricht man, wenn jemand unverschuldet oder ungewollt obdachlos wird und diesen Zustand nicht hinnehmen möchte, also beispielsweise durch Brandereignisse oder Zwangsräumungen. In solchen Fällen greifen die Polizei- und Ordnungsgesetze der Bundesländer und die Kommunen sind verpflichtet zu helfen und unfreiwillig obdachlose Menschen in Notunterkünften unterzubringen. Als freiwillig obdachlos gilt jemand, der keine eigene Wohnung zur Verfügung hat und die Unterbringung in einer Notunterkunft ablehnt.
In Ludwigshafen gibt es zwei Einweisungsgebiete für obdachlose Menschen, einmal in der Bayreuther Straße und einmal in der Kropsburgstraße. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in diesen Notunterkünften 561 Menschen untergebracht, in etwa so viele sind es zum jetzigen Zeitpunkt. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren bundesweit 439.465 Menschen in Notunterkünften untergebracht.
Ziel der Abteilung Wohnraumsicherung ist es, die Menschen in den Notunterkünften zu unterstützen, also je nach Problemlagen zu Beratungsstellen zu vermitteln beziehungsweise zur Selbsthilfe anzuleiten. Dem Team sind allerdings Grenzen gesetzt, da für diese Aufgaben zurzeit nur zwei Sozialarbeiterinnen (auf 1,8 Stellen) zuständig sind. Auch gibt es für viele Menschen Vermittlungshemmnisse. Wer aufgrund mietwidrigen Verhaltens seine Wohnung verloren hat, findet auf dem freien Wohnungsmarkt meistens nicht so schnell eine neue Wohnung. Mietschulden, Schufaeinträge und vergangene Räumungsklagen erschweren es vielen Eingewiesenen, wieder eine eigene Bleibe zu finden. Arbeitslosigkeit, Sucht- oder psychische Erkrankungen behindern zudem oftmals die Eigeninitiative der Bewohner*innen. Manche Bewohner*innen resignieren und lehnen Hilfe ab.
Damit es nicht erst zu einer Räumungsklage und dem Verlust der Wohnung kommt, gibt es die Instrumente zinslose Darlehen und Beihilfen bei Miet- oder Energieschulden. Die Abteilung Wohnraumsicherung hat im Jahr 2024 in 294 Fällen solche zinslosen Darlehen oder Beihilfen bewilligt. Die Gesamtsumme beträgt rund 352.000 Euro. In den meisten Fällen ging es um Energieschulden. In Ludwigshafen wurden im vergangenen Jahr 133 Zwangsräumungen vollzogen. Im Zuge dieser Zwangsräumungen musste die Fachstelle für Wohnraumsicherung in 13 Fällen aktiv werden und Menschen in den Einweisungsgebieten unterbringen.