Verantwortung übernehmen und Menschen unterstützen – Stadtverwaltung sucht rechtliche Betreuer*innen

02.07.2025

Volljährigen Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst bewältigen können, kann im Ernstfall ein*e gerichtlich bestellte*r Betreuer*in zur Seite gestellt werden. Es gibt Berufsbetreuer*innen, aber auch ehrenamtlich tätige Betreuer*innen. 

Die Betreuungsbehörde der Stadt Ludwigshafen ist fortlaufend auf der Suche nach Menschen, die eine solche Aufgabe übernehmen. Da im Amtsbezirk Ludwigshafen in den nächsten Jahren zahlreiche Berufsbetreuer*innen in den Ruhestand wechseln werden, wird das Sozialdezernat bereits jetzt aktiv. 

"Mit der Übernahme einer rechtlichen Betreuung, ob ehrenamtlich oder beruflich, leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft", ermutigt die zuständige Sozialdezernentin Beate Steeg Menschen zur Ausübung des Amtes.

Betreuer*innen müssen oft weitreichende Entscheidungen im Sinne ihrer Klient*innen treffen. Das kann beispielsweise die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme oder der Antrag auf finanzielle Unterstützung sein. Wenn bei dem zuständigen Amtsgericht eine rechtliche Betreuung angeregt wird, kommt die Betreuungsbehörde der Stadt Ludwigshafen im Sozialdezernat ins Spiel. Sie erhält dann den Auftrag, den Sachverhalt zu prüfen und bei Bedarf einen Betreuer oder eine Betreuerin vorzuschlagen.
 
"Manche der Betroffenen sind beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung mit der Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten überfordert, andere benötigen wegen einer Behinderung umfangreiche Unterstützung bei der Regelung ihrer notwendigen gesundheitlichen Versorgung. Dann muss die*der Betreuer*in vor allem Fragen in der Vermögens- und Gesundheitssorge klären", erläutert Uli Keinath, Leiter der Betreuungsbehörde.

Bewerbungsunterlagen können jederzeit an die Betreuungsbehörde per E-Mail gesendet werden, die E-Mail-Adresse lautet betreuungsbehoerde@ludwigshafen.de. 

Berufsbetreuer*innen müssen als Qualifikation ein Studium der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit oder die Befähigung zum Richteramt vorweisen können. Die erforderliche Sachkunde (siehe Betreuerregistrierungsverordnung, 11 Module) können Interessierte jedoch auch bei anerkannten Bildungsträgern erwerben. Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Betreuungsbehörde.

 


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