Unhygienische Zustände mit mehreren Tausend Euro Strafe geahndet

31.03.2025

Wegen erheblicher Hygienemängel in seiner Gaststätte in Friesenheim ist ein Gastronom vom Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt worden. Ferner erfolgte eine Vermögenseinziehung als Wertersatz in Höhe von 2.000 Euro und es erging eine 500-Euro-Geldbuße gegen ihn.

Im Oktober vergangenen Jahres hatten Kontrolleur*innen der Abteilung Gaststätten, Lebensmittelüber-wachung und Gesundheit des Bereichs Öffentliche Ordnung der Stadt Ludwigshafen bei einer Kontrolle zahlreiche unhygienische Zustände vorgefunden, dokumentiert und zur Anzeige gebracht.
Die Kontrolleur*innen fanden unter anderem einen massiven Schädlingsbefall in der Form von toten Schaben im Arbeitsbereich des Gastronomiebetriebs vor. Ferner waren Oberflächen, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, mit Schleimbelägen und schimmelartigen Anhaftungen verschmutzt. Damit entsprachen Lagerung sowie Verarbeitung von Lebensmitteln, Speisen und Getränken nicht den gesetzlichen Anforderungen; somit waren diese Speisen und Getränke nicht für den Verzehr geeignet. 

Der Betrieb wurde daraufhin vorübergehend geschlossen. Bereits bei vorherigen Besuchen der Lebensmittelkontrolle gab es mehrere Beanstandungen wegen der Hygienezustände.
 


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