Stadt sucht Wahlhelfer*innen – Online-Registrierung ab 20. November möglich

20.11.2024


Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, sucht die Stadtverwaltung rund 1.500 Wahlhelfer*innen. Um den reibungslosen Ablauf der Wahl in den 144 Wahlvorständen und eine möglichst schnelle Ermittlung der vorläufigen Endergebnisse am Wahlabend zu gewährleisten, ist die Stadt Ludwigshafen auf die Unterstützung der rund 1.500 ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen angewiesen. Neben zahlreichen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung bringen sich viele engagierte und interessierte Bürger*innen als Wahlhelfer*innen ein. Für Interessierte, die ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand übernehmen möchten, könnte die Mithilfe bei der Bundestagswahl, deren Abläufe und Auszählung weniger kompliziert als beispielsweise bei einer Kommunalwahl sind, ein guter Einstieg als Wahlvorstand, Schriftführer*in oder Beisitzer*in sein.

Online-Registrierung ab 20. November möglich 
Ab Mittwoch, 20. November 2024, können sich Interessierte wieder online für ein Amt in einem Wahlvorstand registrieren. Gesucht werden Helfer*innen für folgende Positionen: Wahlvorsteher*in und Stellvertreter*in, Schriftführer*in und Stellvertreter*in sowie Beisitzer*innen. Neben den persönlichen Daten können Wahlhelfer*innen im Online-Portal beispielsweise angeben, in welchem Stimmbezirk sie eingesetzt werden wollen. Teams, die bereits bei bisherigen Wahlen gut und gerne zusammengearbeitet haben, können zudem vermerken, mit wem sie eingeteilt werden möchten. Auch im Hinblick auf die verschiedenen Positionen innerhalb der Wahlvorstände kann man bei der Registrierung Wünsche angeben. 

Die Online-Registrierung ist über www.ludwigshafen.de erreichbar. 

Um Wahlhelfer*in zu sein, muss man einige Voraussetzungen erfüllen: Interessierte sollen selbst wahlberechtigt, also deutsche Staatsangehörige oder Mitarbeiter*in der Stadtverwaltung Lud-wigshafen und mindestens 18 Jahre alt sein.

Wahlvorstände umfassen bis zu neun Personen
Für die Bundestagswahl werden in Ludwigshafen insgesamt 144 Stimmbezirke eingerichtet. Die Zahl der Urnenstimmbezirke liegt bei 82. Dazu kommen 62 Briefwahlbezirke. Damit wird die Zahl der Briefwahlbezirke im Vergleich zu vorangegangenen Wahlen deutlich erhöht, nämlich um 14. Dies trägt der stetig zunehmenden Zahl von Briefwahlanträgen Rechnung. Parallel dazu war festzustellen, dass gleichzeitig die Zahl der Wähler*innen in den Wahllokalen entsprechend rückläufig war. Insgesamt wird die Zahl der Urnenstimmbezirke um 20 reduziert, von 102 auf 82. Dazu werden Stimmbezirke zusammengelegt. Kriterium für die Größe der Urnenstimmbezirke ist die Zahl der Wahlberechtigten und der Wähler*innen.

In jedem der 82 Urnenstimmbezirke und in den 62 Briefwahlbezirken ist ein eigenständiger Wahlvorstand eingesetzt, der aus Wahlvorsteher*in und Stellvertreter*in, Schriftführer*in und Stellvertretung sowie bis zu fünf Beisitzer*innen, also bis zu neun Personen, besteht. Bei Bedarf werden dem Wahlvorstand auch noch Hilfskräfte zugewiesen.

Der gesamte Wahlvorstand ist für die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Stimmbezirk und für die Ermittlung und Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse zuständig.

Schulungen werden angeboten
In der Woche vom 10. bis 14. Februar werden zu unterschiedlichen Tageszeiten Schulungen angeboten, die die Wahlhelfer*innen ausführlich auf ihre Aufgaben vorbereiten. So gibt es Schulungen für Wahlvorstände nach Urnenwahl und Briefwahl getrennt. Zudem sind eigene Termine für Schriftführer*innen vorgesehen. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist freiwillig. Wer noch nie bei einer Wahl geholfen hat, kann zunächst als Beisitzer*in die Arbeit der Wahlvorstände kennenlernen, muss also noch keine besondere Verantwortung übernehmen. Zur Vorbereitung auf den Wahlsonntag stellt das Projektteam Wahlen den Wahlhelfer*innen zudem Arbeitsanweisungen, Checklisten und einheitliche Muster zur Verfügung, die die Arbeit rund um die Auszählung der Stimmzettel erleichtern. Am Wahlsonntag gibt es in jedem Wahlgebäude mit den Obleuten Ansprechpersonen, um Fragen schnell klären zu können. Zudem können sich Wahlvorstände bei Fragen auch am Wahltag an das Wahlamt wenden.

"Erfrischungsgeld" und Gutscheine
Die Mitglieder eines Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten hierfür grundsätzlich ein so genanntes "Erfrischungsgeld". Wer als Obfrau*Obmann, Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in oder jeweils deren Stellvertreter*innen in einem Urnenstimm- oder Briefwahlbezirk tätig ist, erhält ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro. Hilfskräfte erhalten 25 Euro als Entschädigung und Beisitzer*innen ein "Erfrischungsgeld" in Höhe von 25 Euro. Wie bereits bei zurückliegenden Wahlen will die Verwaltung die Unterstützung am 23. Februar zusätzlich durch einen Gutschein im Wert von 25 Euro für verschiedene städtische Einrichtungen honorieren. Dies sind die Volkshochschule, der Wildpark Rheingönheim, das Theater im Pfalzbau, das Wilhelm-Hack-Museum, die Hallenbäder Süd und Oggersheim und das Freibad am Willersinnweiher sowie die Stadtbibliothek inklusive der Stadtteil-Bibliotheken.


 


Podcast der Stadtverwaltung