Schulbuchausleihe: Anmeldung zur Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe bis spätestens 12. Juni 2025
24.04.2025
Familien, die an der entgeltlichen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2025/2026 teilnehmen möchten, sollten unbedingt in der Zeit vom 16. Mai bis 12. Juni 2025 ihre Bestellung im Elternportal auf der Internetseite lmf-online.rlp.de abschließen.
Darauf macht der Bereich Schulen der Stadtverwaltung aufmerksam. Der Elternbrief mit dem Freischaltcode sollte bis spätestens 15. Mai 2025 durch die Schulen ausgehändigt oder versandt sein. Eltern, die den Brief mit dem Freischaltcode bis dahin noch nicht erhalten haben, können sich direkt an die Schulen wenden.
Es ist deswegen besonders wichtig, die Anmeldefrist einzuhalten, weil bereits ab 13. Juni 2025 die Rückgabescheine erstellt werden. Aus diesen Scheinen ergibt sich, welche Bücher vor Beginn der Sommerferien, und zwar ab 23. Juni 2025 bis spätestens 4. Juli 2025, zurückgegeben werden müssen. Gleichzeitig könnte es zu Verzögerungen bei der Lieferung der neuen Schulbücher für das Schuljahr 2025/2026 kommen, wenn keine fristgerechte Anmeldung erfolgt. Deswegen bittet die Schulverwaltung die Eltern darum, die Bestellungen möglichst fristgerecht abzuschließen.
Eltern müssen auch dann eine neue Bestellung im Portal vornehmen, wenn sie bereits in diesem Schuljahr an der Ausleihe teilgenommen haben und die derzeit ausgeliehenen Schulbücher auch im kommenden Schuljahr 2025/2026 im Unterricht verwendet werden.
Falls ein Kind die Klasse oder den Bildungsgang wiederholt oder die Schule wechselt, muss ebenfalls eine Bestellung erfolgen.
Eltern, die Hilfe bei der Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe benötigen, können sich entweder an die Schule wenden, die ihr Kind im kommenden Schuljahr (2025/2026) besuchen wird, oder bis spätestens 4. Juni 2025 telefonisch einen Termin mit der Schulverwaltung für den vorab genannten Anmeldezeitraum vereinbaren. Die Kontaktdaten zu den Mitarbeiter*innen finden sich auf der Homepage der Stadtverwaltung unter dem Link ludwigshafen.de/buergerservice/dienstleistungen/lernmittelfreiheit.
Die Abbuchung der Leihgebühr erfolgt dann voraussichtlich zum 1. November 2025.