Online-Briefwahl nur noch bis 16. September möglich Wer Briefwahl beantragt hat, kann nicht im Wahllokal wählen
10.09.2025
Nur noch bis Dienstag, 16. September 2025, 12 Uhr, können Wahlberechtigte ihre Briefwahlanträge online auf www.ludwigshafen.de stellen. Wer also diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte dies rechtzeitig tun.
Briefwahl kann weiterhin auch per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder über den Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich beantragt werden. Allerdings sollten Wahlberechtigte hier bereits bei der Antragstellung die Postlaufzeit der Unterlagen einrechnen. Das Projektteam Wahlen rät Wahlberechtigten zudem, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post zu geben oder bei der Stadtverwaltung abzugeben. Die Wahlbriefumschläge müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag, 21. September 2025, um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a, vorliegen oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden. Am Wahlsonntag ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr offen.
Im Briefwahlbüro im Pfalzbau können Wahlberechtigte ihre Briefwahlanträge für die OB-Wahl am 21. September weiterhin persönlich stellen und abholen. Es ist möglich, direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Pfalzbau sind wie folgt: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 18 Uhr. Am 11. September öffnet das Briefwahlbüro erst ab 13 Uhr. Freitags vor der Wahl, am 19. September 2025, ist das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 21. September 2025, bis 15 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a, stellen.
Wichtiger Hinweis: Anders als bei der Bundestagswahl im Februar können Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, ausschließlich per Briefwahl an der OB-Wahl teilnehmen. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, am Wahlsonntag mit dem Wahlschein im Wahllokal zu wählen. In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag außerdem keine Briefwahlunterlagen angenommen. Auch in den Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen dürfen Briefwahlunterlagen kurz vor dem Wahltag und am Wahlsonntag nicht entgegengenommen werden.
Am Wahlsonntag, 21. September, sind die Wahllokale in den Stadtteilen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die genaue Lage ihres Wahllokals finde Wahlberechtigte auf der Vorderseite ihrer Wahlbenachrichtigung.