Lärmaktionsplan: Offenlage des Entwurfs beginnt im Februar
18.02.2025
Von Donnerstag, 20. Februar bis einschließlich Donnerstag, 20. März 2025 findet die Offenlage des Lärmaktionsplanes statt. Interessierte haben in dieser Zeit die Möglichkeit, auf der städtischen Webseite unter ludwigshafen.de/verwaltung-politik/stadtverwaltung-rathaus/offenlagen den Entwurf mit den zugehörigen Lärmkarten aus dem Jahr 2022 einzusehen und Stellungnahmen oder Hinweise per Mail an laermaktionsplanung@ludwigshafen.de oder per Post an Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Dezernat IV, Bereich Umwelt und Klima, Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen einzureichen. Darüber hinaus liegt der Entwurf im genannten Zeitraum während der Dienststunden montags bis donnerstags, 7 bis 15 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr zur Einsicht aus im Bereich Umwelt und Klima, Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen, Raum 107. Ansprechpartner für Rückfragen ist Christoph Neef, Telefon 0621 504-3523.
Zum Hintergrund
Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist Ludwigshafen verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei infrastrukturellen und anderen Planungen berücksichtigt sowie Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Diese ist in zwei Phasen aufgeteilt. Die erste Phase fand bereits mittels einer frühzeitigen Beteiligung im Zeitraum vom Mitte September bis Mitte Oktober 2023 statt. Die hier eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und in den Entwurf eingearbeitet.