Dienstleistung Handwerkerparkausweis nun vollständig digitalisiert

04.03.2025


Der Umfang der Dienstleistung Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) ist ab sofort für in Ludwigshafen ansässige Betriebe komplett digital nutz- und verfügbar. Der über die Internetseite der Stadtverwaltung zugängliche Service ermöglicht es den Betrieben, alle notwendigen Schritte vom Antrag bis hin zum selbständigen Ausdrucken des für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr erteilten Parkausweises online abzuwickeln.

Auf Ludwigshafens Homepage www.ludwigshafen.de lässt sich bei "Dienstleistungen" der Punkt "Handwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-Neckar" auswählen, um die Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erhalten. Dafür ist eine Registrierung über das Antragsportal des Anbieters Omnia notwendig, auf das die Nutzer*innen weitergeleitet werden. Eine entsprechende Registrierung ist mit Angabe der Postleitzahl, wo der Handwerksbetrieb ansässig ist, und einer E-Mail-Adresse möglich. 

Mit dem Zugang können die Antragssteller*innen dann die für den Handwerkerparkausweisantrag notwendigen Nachweise als Fotos oder Scans einreichen. Dazu gehören die Gewerbeanmeldung, die Handwerkskarte, der Fahrzeugschein sowie ein Foto des Fahrzeugs – mit geöffnetem Kofferraum und sichtbarem Kennzeichen – für das der Parkausweis beantragt wird. 

Im Zuge der flächendeckenden Einführung des digitalen Handwerkerparkausweises wurde die Bearbeitungsgebühr für dessen Ausstellung angepasst und beträgt 195 Euro.

Beantragen können die Ausnahmegenehmigung Betriebe, die ihren Sitz in der Metropolregion Rhein-Neckar haben, entweder bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind sowie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird. Das entweder als Werkstattwagen oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzte Fahrzeug darf ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

Seit 2008 wird der Handwerkerparkausweis in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Dazu zählen:
•  die kreisfreien Städte Ludwigshafen, Frankenthal, Mannheim, Heidelberg, Neustadt, Landau, Speyer und Worms
•  sowie der Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bad Dürkheim, Landkreis Germersheim, Landkreis Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Kreis Bergstraße

Eine Übersichtskarte der teilnehmenden Kommunen und damit des Geltungsbereichs des Handwerkerparkausweises in der MRN ist auf deren Homepage einsehbar:
https://www.m-r-n.com/meta/medien-und-publikationen/karte.

Seit dem Jahr 2011 kann dieser Ausweis auch im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden. Die Gültigkeit des Ausweises erstreckt sich auf die Städte und Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie der Stadt Karlsruhe und der Stadt Baden-Baden. Hierbei sind aber – beispielsweise in der Kernstadt von Baden-Baden – nochmals spezifische Parkregelungen zu beachten.
 


Podcast der Stadtverwaltung