Allgemeine Informationen

Hier erhalten Interessierte Informationen zum Thema. Wie viele Asylsuchende nimmt Ludwigshafen auf? Wo wohnen die Menschen dann? Diese und andere Fragen werden dabei geklärt.

Asylsuchende in Ludwigshafen

Derzeit sind in Ludwighafen rund 1.900 Menschen in Unterkünften und Wohnungen untergebracht, von denen sich manche noch im laufenden Asylverfahren befnden.

Die Zahl der Menschen, die von der Erstaufnahmestelle des Landes nach Ludwigshafen zugewiesen werden, stieg in den Jahren 2015 und 2016 an, sank danach wieder, und steigt nun wieder an. Im Jahr 2022 haben laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr als 244.000 Menschen einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt. Hinzu kamen mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine.

Derzeit hat die Stadt Ludwigshafen in städtischen Unterkünften, in städtischen Wohnungen und in von privat angemieteten Wohnungen fast 1.900 Personen (Asylsuchende und anerkannte Asylbewerber*innen) untergebracht.

Standorte der Unterkünfte

Die Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden stellt die Stadt Ludwigshafen, wie andere Kommunen in Deutschland, vor extreme Herausforderungen.

Alle Standorte mit Unterkünften sind belegt, seit März 2023 nutzt die Stadt Ludwigshafen auch ihre Notunterkünfte (Hallen) in der Wattstraße und in der Wollstraße zur Unterbringung der Menschen, die ihr vom Land zugewiesen werden. Die Stadtverwaltung benötigt daher neue Unterbringungsmöglichkeiten.

Der Stadtvorstand setzt dabei auf ein dreistufiges Verfahren: eine kurzfristig verfügbare Notlösung in einem bestehenden Gebäude; kurzfristig zu errichtende Unterkünfte in Leichtbauweise, die ebenfalls Zwischenlösungen sein sollen, sowie weitere langfristige Standorte. Ziel ist, neue Gebäude im Laufe des Jahres 2024 und in den Folgejahren zu errichten.

Auf Schulsport- oder Turnhallen sowie Gemeinschafts- oder Veranstaltungshäuser soll dabei nicht zurückgegriffen werden.

Walzmühle als Zwischenlösung

Angesichts des hohen Belegungsdrucks, auf den die Verwaltung bereits mehrfach hingewiesen hat, greift die Stadt daher als kurzfristig realisierbare Zwischenlösung auf die Flächen eines ehemaligen Supermarktes in der Walzmühle zurück. Sie hat deswegen den Stadtrat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am Montag, 6. November 2023, um Zustimmung zum Mietvertrag für diese Räumlichkeiten gebeten. Der Stadtrat hat diesem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt. Durch den vom Eigentümer geplanten Umbau des zentral gelegenen Einkaufszentrums stehen die Räumlichkeiten übergangsweise zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung hatte bereits früher den Standort Walzmühle genutzt: Dort befand sich während der Corona-Pandemie im Erdgeschoss das Impfzentrum. Die anzumietenden Flächen in der Walzmühle sind wie die bereits bestehenden Notunterkünfte ausgestattet und bieten Platz für bis zu 400 Personen.

Prüfung von Standortoptionen

Darüber hinaus prüft die Stadtverwaltung derzeit, welche Flächen im Stadtgebiet sowohl für mittelfristige Containerlösungen als auch für langfristige Standorte in Frage kommen könnten. Die Stadtverwaltung wird fortlaufend über die Entwicklungen informieren und neue Standorte bekanntgeben, sobald deren Realisierbarkeit geklärt ist.

Als erster Standort für eine Zwischenlösung steht ein Parkplatz am WBL-Gelände in der Wollstraße fest, in unmittelbarer Nachbarschaft zu bereits bestehenden Unterkünften. Hier werden Container gestellt (zwei Gebäude), die Platz für 225 Personen bieten.

Außerdem steht als weiterer Standort fest, Ackerflächen an der Bayreuther Straße zu nutzen. Vier Gebäude entstehen dort, die Platz für ca. 450 Personen bieten und maximal drei Jahre genutzt werden.

Zu den Planungsgrundsätzen der Stadtverwaltung zählt ein offener und stetiger Dialog mit der Bürgerschaft, insbesondere mit den Anliegerinnen und Anliegern einer neuen Unterkunft. Dazu gehört neben Informationsveranstaltungen die zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner, die für alle Standorte zur Verfügung stehen wird.

Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylsuchenden

Im Alltagssprachgebrauch werden Asylbewerberinnen und -bewerber (Asylsuchende) meist einfach als "Flüchtlinge" bezeichnet - auch wenn sie in juristischem Sinne keine sind.

Asylbewerberinnen und -bewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, ist die Person ein Asylberechtigter oder eine Asylberechtigte; wird der Antrag abgelehnt, ist die Person ein abgelehnter Asylbewerber beziehungsweise eine abgelehnte Asylbewerberin.

Ein Flüchtling im juristischen Sinn ist eine Person, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Wird ein Fluchtgrund im Zielland als relevant erachtet, kann daraus eine Anerkennung als Flüchtling entstehen (Asylrecht im weiteren Sinn).

In der Alltagssprache ist ein erweiterter Flüchtlingsbegriff gebräuchlich, der über die obige Definition hinaus auch Binnenflüchtlinge, Umwelt- und Klimaflüchtlinge sowie Elends- und Wirtschaftsflüchtlinge mit einschließt.

Daneben gibt es in Deutschland sogenannte Kontingentflüchtlinge, die aufgrund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung aufgenommen werden können. Sie durchlaufen kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten bei ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.


Podcast der Stadtverwaltung