Dienstleistungen
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Steuern und Abgaben
Oberflächenwassergebühr
Die Stadt erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für die Ableitung und Reinigung des Oberflächenwassers (Oberflächenwassergebühr). Gebührenschuldner*innen sind die Grundstückseigentümer*inne