Oberflächenwassergebühr

Die Stadt erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für die Ableitung und Reinigung des Oberflächenwassers (Oberflächenwassergebühr). Gebührenschuldner*innen sind die Grundstückseigentümer*innen und die dinglich Nutzungsberechtigten. Mehrere Gebührenschuldner*innen haften als Gesamtschuldner*innen. Bei Wohnungs- und Teileigentum haften mehrere Gebührenschuldner*innen als Gesamtschuldner*innen. Rechtsgrundlage sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Ludwigshafen.

Zu Fragen rund um das Thema Oberflächenwassergebühren sowie

  • Auswirkung der Regenwasserversickerung auf die Oberflächenwassergebühr
  • Gebührenpflichtige Fläche für die Oberflächenwassergebühr

können Sie die Mitarbeiter*innen des Teams Entgelte beraten.


Gebühren

  • 0,80 Euro Benutzungsgebühr je Quadtratmeter Berechnungsfläche im Jahr




Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)

Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein

Stadtentwässerung und Straßenunterhalt

Unteres Rheinufer 47
67061 Ludwigshafen

Jamie Thevarajah
Telefon: 0621 504-6843
Telefax: 0621 504-3818
E-Mail: stadtentwaesserung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung.
 


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