Schüler*innenbeförderung - Praktikumsfahrten

Schüler*innen, die eine Schule in Ludwigshafen besuchen, haben unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erstattung der notwendigen Kosten, die im Rahmen von Praktika für die Beförderung der Schüler*innen zu Praktikumsorten anfallen. 

Voraussetzungen

  • Der Weg zwischen Hauptwohnsitz und Praktikumsstätte ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar. Dies ist dann zutreffend, wenn der Fußweg zwischen Hauptwohnsitz und Praktikumsstätte besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Weg länger als vier Kilometer ist bzw. bei Schüler*innen der Förderschule länger als zwei Kilometer.
  • Für Schüler*innen der Sekundarstufe II (Klassenstufe 11 bis 13) ist zusätzlich zur Wegstrecke noch eine Einkommensüberprüfung erforderlich. Es werden geltend gemachte Beförderungskosten nur in den Fällen übernommen, in denen die Einkommensgrenze nach der Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenzen bei der Schülerbeförderung Rheinland-Pfalz (SchülerBefEinkGrV) nicht überschritten wird. Entsprechende Einkommensunterlagen (Steuerbescheid oder ähnliche Unterlagen des vorletzten Kalenderjahres) sind dem Antrag beizufügen. Die Einkommensgrenzen sind dem Onlineantrag zu entnehmen.
  • Der Antrag auf Erstattung der Kosten für Praktikumsfahrten ist online zu stellen und die Antragstellung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss des Praktikums erfolgen
  • Einreichung der notwendigen Unterlagen:
    Fahrkarten (chronologisch geordnet)
    Praktikumsbescheinigung (ausgestellt nach dessen Beendigung)
    Ggf. Einkommensnachweise nur für Schüler*innen der Sekundarstufe II

Bei Schüler*innen, die bereits ein gültiges MAXX-Ticket oder eine laufende Übernahme der Schülerbeförderungskosten haben, ist der Anspruch auf Erstattung der notwendigen Beförderungskosten zum Praktikumsort damit abgegolten. Erstattet werden nur Fahrkarten im Verkehrsverbund Rhein-Neckar- GmbH. Der Erwerb der Fahrtkarten obliegt dem/der Schüler*in. Es ist darauf zu achten die preisgünstigste Fahrkartenvariante zu wählen. Die Fahrkarten sind für die Erstattung der Beförderungskosten als Nachweis vorzulegen. 

Antragstellung

Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten ist online zu stellen

Antrag auf Erstattung der Erkundungs- oder Praktikumsfahrten

Sollten Antragsteller*innen Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Online-Antrages haben, so hilft der Bereich Schulen unter schuelerbefoerderung@ludwigshafen.de gerne weiter.

Rechtsgrundlagen

  • Paragraf 75 Absatz 2 Nummer 7 des Landesgesetzes über Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz - SchulG)
  • Paragraf 69 des Landesgesetzes über Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz - SchulG)
  • Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenzen bei der Schülerbeförderung (SchülerBefEinkGrV)

Zusätzliche Informationen

Die Fahrkarten können bei der

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv)
Mobilitätszentrale (am Berliner Platz)
Ludwigstraße 6
67059 Ludwigshafen am Rhein

vor Antritt des Praktikums erworben werden. 

Es ist darauf zu achten die preisgünstigste Fahrkartenvariante zu wählen. Je nach Dauer der Praktikumszeit ist es daher sinnvoll, z.B. Mehrfahrtentickets, Wochenfahrkarten etc. zu erwerben, um die Kosten auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Schulen

Rathausplatz 10
67059 Ludwigshafen

Telefon: 0621 504-2484
Telefax: 0621 504-3332
E-Mail: schuelerbefoerderung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Nach vorheriger Rücksprache per Telefon oder E-Mail


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