Marktsonntage

Das im April 2014 in Kraft getretenen Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) definiert verschiedene Veranstaltungstypen und regelt ihre Festsetzung und Durchführung. Das LMAMG unterscheidet zwischen Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Spezialmärkten, privilegierte Spezialmärkten, Jahrmärkten sowie Floh- und Trödelmärkten. Volksfeste fallen nicht unter das LMAMG.

Das LMAMG gibt den Kommunen erstmals die Möglichkeit Marktsonntage festzulegen. Dadurch können bei Bürger*innen beliebte Veranstaltungen wie zum Beispiel Floh- und Trödelmärkte auch wieder an einem Sonntag stattfinden.

Die Stadtverwaltung empfiehlt Marktveranstalter*innen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Bereich Öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbe und Ordnung, zu stellen. Dabei gilt es zu beachten, dass die Beschaffung der Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis) teilweise eine gewisse Zeitdauer benötigt.

Sofern es sich um eine Veranstaltung unter freiem Himmel, handelt ist zeitgleich eine Anmeldung bei der Zentralen Koordinierungsstelle für Veranstaltungen an veranstaltungen@ludwigshafen.de einzureichen (Formular und weitere Informationen unter Veranstaltungen). Bei einer festzusetzenden Veranstaltung mit einer zu erwartenden Teilnehmer*innen- oder Besucher*innenzahl über 5.000 Personen, ist die Veranstaltung drei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.  

Die Festsetzung der beantragten Veranstaltung durch die Behörde verpflichtet Veranstalter*innen zur Durchführung. Keine Durchführungsverpflichtung bei einer Messe, Ausstellung, Großmarkt und einem Volksfest.  

Bei Verstößen gegen die im LMAMG aufgeführten Bestimmungen drohen – je nach Bereich beziehungsweise Schwere des Verstoßes – Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Marktsonntage

Die Stadt Ludwigshafen kann nach Paragraf 12 LMAMG jährlich bis zu acht Marktsonntage durch Rechtsverordnung festlegen. Die Termine werden öffentlich bekannt gegeben.

2024 fallen die Marktsonntage auf folgende Termine:

  • 25. Februar
  • 28. April
  • 26. Mai
  • 30. Juni
  • 8. September
  • 22. September
  • 6. Oktober

Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11 bis 18 Uhr zulässig. An Marktsonntagen können Floh- und Trödelmärkte sowie privilegierte Spezialmärkte (z.B. Bauernmärkte oder Honigmärkte) durchgeführt werden. Auf Floh- und Trödelmärkten dürfen keine Neuwaren mehr angeboten werden.



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Öffentliche Ordnung

Bismarckstraße 21 bis 25
67059 Ludwigshafen

Martina Pfister
Telefon: 0621 504-2366
E-Mail: marktwesen@ludwigshafen.de

Postadresse: Bismarckstraße 23, 67059 Ludwigshafen


Öffnungszeiten

Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

 


Podcast der Stadtverwaltung