Fachkräfteeinwanderungsgesetz – beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz orientiert sich im Wesentlichen an den Erfordernissen des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen ab dem 1. Januar 2021 direkt an die zentrale Ausländerbehörde für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Rheinland- Pfalz in Kaiserslautern.

 


Ausländerbehörde Kaiserslautern
Rathaus Nord


Benzinoring 1
67655 Kaiserslautern

Eingang Morlauterer Straße
Telefon: 0631 3 65 27 27 oder 0631 3 65 28 28
Telefax: 0631 3 65 13 29



Podcast der Stadtverwaltung