Aufenthaltstitel - Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird immer zeitlich befristet und zweckgebunden erteilt. Mit deren Erteilung ist auch die Prüfung eines Anspruches auf den Besuch des Integrationskurses verbunden. Der festgelegte Zweck und die damit verbundenen Auflagen (zum Beispiel Einschränkung der Erwerbstätigkeit) gehen aus dem Wortlaut der Aufenthaltserlaubnis hervor.

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Reisepass
  • Sicherung des Lebensunterhaltes
  • kein Ausweisungsgrund (zum Beispiel durch Straftaten)
  • Einreise mit einem erforderlichen Visum
  • richtige und vollständige Angaben im Visums- und/oder Aufenthaltserlaubnisantrag
  • keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland

Gültigkeitsdauer

  • zeitlich befristet
  • eine Verlängerung erfolgt, solange die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, der Aufenthaltszweck fortbesteht und noch keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann
  • Verlängerung ist ausgeschlossen bei vorübergehendem Aufenthalt (kurzfristige Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- und Weiterbildung)

Flüchtlinge aus der Ukraine

Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es hier: Flüchtlinge aus der Ukraine


Zusätzliche Informationen

Hinweis zur Teilnahmeverpflichtung an einem Integrationskurs

Sind die Antragstellenden ihrer Teilnahmeverpflichtung an einem Integrationskurs zum Zeitpunkt der erforderlichen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht nachgekommen, so muss die Ausländerbehörde mit ihnen ein Beratungsgespräch führen, in dem sie auf die Auswirkungen ihrer Pflichtverletzung hingewiesen werden. Eine beharrliche Verweigerung der Teilnahme kann eine Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen.


Onlineservices

Aufgrund der längeren Schließung im Zuge der Pandemie wurden die Zeiträume, in denen Termine vergeben werden, deutlich ausgeweitet. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter somit fast durchgehend in Gesprächen mit Kundschaft sind empfiehlt es sich, zur Kontaktaufnahme die Online-Anfrage zu nutzen.

Online-Anfrage an die Ausländerbehörde


Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ausländerbehörde


Aufenthaltsrecht

Mottstraße 1
67063 Ludwigshafen

Wegen stark erhöhtem Arbeitsaufkommen und knapper Personalressourcen beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit 4 bis 6 Wochen. Eingehende Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeiter*innen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anträge sind bevorzugt, möglichst im PDF Format, als E-Mail an aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de  zu stellen.

Anfragen an andere Postfächer werden nicht beantwortet.
Folgende Angaben sind zwingend in den Betreff der Email einzutragen:

  • Familienname
  • Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Anliegen (z.B. Verlängerung/Übertrag Aufenthalt, Antrag/Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung/Einladung)

Von telefonischen Rückfragen und Erinnerungen bitten wir abzusehen. Durch die Vielzahl von Anrufen müssen die Mitarbeiter*innen die aktuelle  Vorgangsbearbeitung unterbrechen. Dies führt zu weiteren unnötigen Verzögerungen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13 bis 15.30 Uhr gewährleistet.

Bezüglich Aufenthaltsgestattungen, Duldungen sowie freiwilligen Ausreisen wenden Sie sich bitte an die E-Mail: asyl-rueckkehr@ludwigshafen.de

Kontaktdaten allgemeine Sachbearbeitung:

Online-Anfrage an die Ausländerbehörde

E-Mail allgemeine Sachbearbeitung: aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de

Zuständigkeit nach Familiennamen:

Buchstaben A - Alg
Telefon: 0621 504-2058

Buchstaben Alh – Ata
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Buchstaben Atb - Com
Telefon: 0621 504-2059

Buchstaben Con – Gi
Telefon: 0621 504-2062

Buchstaben Gj- Hussa
Telefon: 0621 504-3358

Buchstaben Hussb - Kg
Telefon: 0621 504-2028

Buchstaben Kh - May                                  
Telefon: 0621 504-2024

Buchstaben Maz – Ob
Telefon: 0621 504-4322

Buchstaben Oc - Ra
Telefon: 0621 504-3330

Buchstaben Rb - Sula
Telefon: 0621 504-2056

Buchstaben Sulb - Z
Telefon: 0621 504-4393

Allgemeine Rufnummer
Telefon: 0621 504-4325

Kontaktdaten Asylsachbearbeitung

E-Mail Asylsachbearbeitung: asyl-rueckkehr@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13.30 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen

Vorsprachen außerhalb der Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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