Stadtrat wählt Lars Pletscher und David Guthier zu neuen Beigeordneten
30.06.2025
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2025 zwei neue Beigeordnete in den Stadtvorstand gewählt: Lars Pletscher (CDU) übernimmt ab 1. Januar 2026 das Dezernat 3 Kultur, Schulen, Jugend und Familie, David Guthier (SPD) ebenfalls zum 1. Januar 2026 das Dezernat 5 Soziales und Integration.
Pletscher erhielt in geheimer Abstimmung 45 Stimmen, auf den Bewerber Rudolf Wagner entfielen fünf Stimmen. Abgegeben wurden 58 Stimmzettel, 50 davon waren gültig. David Guthier erhielt bei der Wahl für das Dezernat 5 insgesamt 36 Stimmen. Abgegeben wurden bei diesem Wahlgang 58 Stimmzettel, 55 davon waren gültig.
Der 45-jährige Lars Pletscher folgt damit auf Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg (CDU), die zum 31. Dezember 2025 in Ruhestand geht. David Guthier (35) tritt die Nachfolge von Beate Steeg (SPD) an, die ebenfalls zum 31. Dezember 2025 ihren Ruhestand antritt.
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck gratulierte im Namen von Stadtrat und Verwaltung: "Sie übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn wir als Verwaltung sind für die Allgemeinheit da. Dafür wünsche ich Ihnen viel Glück und Erfolg. Der permanente Spardruck macht es nicht leichter, den gerade in diesen Zeiten so notwendigen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu befördern, Chancengleichheit von Anfang an durchzusetzen, intelligente Antworten auf den demografischen Wandel zu formulieren und kulturelle Vielfalt zu sichern und weiter zu entwickeln. Wenn vielleicht nicht gerade auf viel Geld, so können Sie aber auf motivierte, engagierte und erfahrende Mitarbeiter*innen vertrauen – sowohl in Ihrem künftigen Dezernat als auch in der gesamten Verwaltung".
Lars Pletscher ist derzeit Geschäftsführender Beamter bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim. Zuvor war er unter anderem in gleicher Funktion bei der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim tätig sowie lange Jahre Kaufmännischer Leiter der Gemeindewerke Lambsheim. Pletscher ist Diplom-Verwaltungswirt, seine Ausbildung absolvierte er bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen. Nach der Ausbildung war er beim Bereich Kindertagesstätten tätig. Pletscher ist seit 2003 Mitglied der CDU und unter anderem seit 2019 Fraktionsvorsitzender im Verbandsgemeinderat Lambsheim-Heßheim sowie seit 2020 Mitglied im Kreisvorstand der CDU im Rhein-Pfalz-Kreis. Er lebt mit seiner Familie in Lambsheim.
David Guthier ist seit Januar 2024 Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Ludwigshafen I und arbeitet in Teilzeit als Produktmanager bei der Rhein Neckar Verkehr GmbH. Guthier hat Politikwissenschaften und Geschichte studiert und mit dem Zweiten Staatsexamen für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien abgeschlossen. Seit Juni 2014 ist David Guthier Vorsitzender des Stadtverbandes der SPD Ludwigshafen, Mitglied des Ludwigshafener Stadtrates ist er ebenfalls seit Juni 2014. Im Juni 2019 wurde er Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion. Guthier ist Mitglied in mehreren Aufsichtsräten städtischer Tochtergesellschaften. Er lebt mit seiner Familie in Ludwigshafen.
Prof. Dr. Cornelia Reifenberg (67) ist seit März 2003 Beigeordnete der Stadt und seit 1. Januar 2018 Bürgermeisterin und damit Stellvertreterin von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Beate Steeg (66) hat das Amt der Beigeordneten seit Januar 2018 inne.
Credit: Stadt Ludwigshafen am Rhein.
Stichwort: Beigeordnete
Der Ludwigshafener Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2025 zwei neue Beigeordnete gewählt. Was verbirgt sich hinter der Funktion einer*eines Beigeordnete*n?
Beigeordnete sind Wahlbeamte, die in einer kommunalen Verwaltung ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sein können. Gewählt werden sie vom Gemeinde- beziehungsweise Stadtrat und zwar auf Zeit. Sie vertreten den/die Bürgermeister*in allgemein, wenn sie oder er verhindert ist, sowie ständig innerhalb des ihnen übertragenen Geschäftsbereichs. Damit tragen Beigeordnete für ihren jeweiligen Geschäftsbereich auch eine politische Verantwortung.
In rheinland-pfälzischen Kommunen gibt es grundsätzlich eine*n oder zwei Beigeordnete. Je nach Größe einer Kommune kann diese Zahl erhöht werden, in Städten mit mehr als 120.000 Einwohner*innen auf bis zu sieben. Hauptamtlichen Beigeordneten muss ein Geschäftsbereich übertragen werden.
In Ludwigshafen gibt es neben Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck vier hauptamtliche Beigeordnete. Die Wahlzeit der hauptamtlichen Beigeordneten liegt bei acht Jahren. Stellvertreterin der Oberbürgermeisterin ist Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg. Sie ist formal die erste Beigeordnete. In kreisfreien Städten wie Ludwigshafen tragen die ersten Beigeordneten die Bezeichnung Bürgermeister*in. Die Reihenfolge der Vertretung der OB regelt ein Beschluss des Stadtrates.
Sowohl die OB als auch die Beigeordneten leiten in Ludwigshafen eigene Geschäftsbereiche. Die Geschäftsbereiche werden auch als Dezernate bezeichnet, die Beigeordneten als Dezernent*innen. Das Aufgabengebiet der Dezernate legt die Oberbürgermeisterin mit Zustimmung des Stadtrates fest. Die Anzahl der Dezernate wird in der Hauptsatzung geregelt, die wiederum vom Stadtrat beschlossen wird.
Derzeit bestehen in Ludwigshafen folgende Dezernate:
• Dezernat 1 Stadtsteuerung, Feuerwehr und Sport; Leitung OB Jutta Steinruck
• Dezernat 2 Finanzen, Ordnung, Immobilien und Bürgerdienste; Leitung Beigeordneter Andreas Schwarz
• Dezernat 3 Kultur, Schulen, Jugend und Familie; Leitung Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg
• Dezernat 4 Bau, Umwelt und Verkehr, WBL; Leitung Beigeordneter Alexander Thewalt
• Dezernat 5 Soziales und Integration; Leitung Beigeordnete Beate Steeg
Die Beigeordneten leiten ihre Dezernate selbständig und sind in ihren Geschäftsbereichen ständige Vertreter*innen des/der Oberbürgermeister*in. An Einzelweisungen der/des Oberbürgermeister*in sind sie nur gebunden, soweit dies für die Einheit der Verwaltung oder für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte geboten ist. Die Dezernent*innen mit eigenem Geschäftsbereich haben unter anderem den Vorsitz in Fachausschüssen wie Hautpausschuss, Bau- und Grundstücksausschuss, Umwelt-, Kultur-, Sozial- oder Schulträgerausschuss sowie Werkausschuss. Im Stadtrat haben die Beigeordneten ein Rederecht.
Oberbürgermeister*in und Beigeordnete bilden zusammen den Stadtvorstand. Er ist Beratungs- und Entscheidungsgremium für zentrale Angelegenheiten der Stadt und kann sogenannte Eilentscheidungen treffen. Zudem berät der Stadtvorstand Themen, die mehrere Geschäftsbereiche betreffen, in denen es unterschiedliche Ansichten gibt oder die von einem Mitglied wegen ihrer besonderen Bedeutung zur Beratung in den Stadtvorstand eingebracht werden. Ziel der Beratungen ist es eine gemeinsame Haltung zu finden. Die Oberbürgermeisterin bedarf bei der Festsetzung der Tagesordnung für die Sitzungen des Stadtrates der Zustimmung des Stadtvorstands.